Wohl niemand möchte gerne mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Doch manchmal muss das eigene Recht in Strafsachen verteidigt und erstritten werden. In allen Belangen rund um das Strafrecht bin ich in Rastatt an Ihrer Seite.
Manchmal laufen die Dinge nicht so, wie wir uns das vorstellen. Viel zu schnell sind Sie durch einen unglücklichen Zufall mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen. Vielleicht waren Sie auch das Opfer und wollen nun Ihr Recht erstreiten. Ich übernehme Ihre Vertretung als Kläger und Beklagter in allen Fragen rund um das Strafrecht in Rastatt durch alle Instanzen hinweg. Wenn nötig, bringe ich Ihre Angelegenheit bis vor den Bundesgerichtshof, doch auch vor dem Amtsgericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht bin ich als kompetenter Partner an Ihrer Seite. Dabei überlasse ich selbstverständlich nichts dem Zufall, denn ich prüfe schon im Vorfeld alle wichtigen Details, die im weiteren Verlauf ausschlaggebend sind für den Erfolg Ihrer Angelegenheit. Wenden Sie sich bei Konflikten, die in den Bereich des Strafrechts fallen, vertrauensvoll an die Kanzlei von Marco Lott in Rastatt.
Das deutsche Strafrecht ist vielfältig und sehr komplex. Wie leicht passiert es, dass Sie durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder durch eine „kleine Sünde“ in der Jugend mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen, um mit dem Verkehrsrecht und dem Jugendstrafrecht nur zwei wichtige Rechtsgebiete zu nennen. Als Opfer einer Strafsache hingegen müssen Sie Ihr Recht unter Umständen langwierig erstreiten. Als Rechtsanwalt in Rastatt bin ich Ihr Ansprechpartner für Konfliktfälle im Strafrecht und auch dann mit persönlichem Engagement an Ihrer Seite, wenn sich ein Prozess bis zum Urteil über mehrere Monate in die Länge ziehen sollte.
Ein Anwalt für Strafrecht muss bei jedem Verfahren auch die kleinsten Details berücksichtigen. Mit meiner Spezialisierung auf das Rechtsgebiet vertrete ich Sie als Anwalt für Strafrecht in Rastatt in allen Verfahrensstadien und in allen Rechtszügen. Sie erhalten von mir eine vorurteilsfreie Verteidigung vor allen deutschen Gerichten. Wahlverteidigung oder Pflichtverteidigung – von mir erhalten Sie in jedem Fall eine gewissenhafte und engagierte Vertretung Ihrer Rechte.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Es gibt zwei goldene Regeln, die Sie unbedingt befolgen müssen:
1. Schweigen Sie konsequent. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Jedes Wort, das Sie ohne anwaltlichen Rat sagen, kann und wird gegen Sie verwendet.
2. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Sagen Sie der Polizei nur: „Ich möchte mit meinem Anwalt sprechen.“ Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, bevor Sie sich zur Sache äußern.
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Eine Anklage leitet hingegen ein Gerichtsverfahren ein. Im sogenannten Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage zulässt und eine Hauptverhandlung eröffnet. Eine effektive Verteidigung kann bereits in diesem Stadium ansetzen und unter Umständen eine öffentliche Verhandlung verhindern.
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Widersprechen Sie der Durchsuchung jedoch mündlich und bitten Sie darum, dass Ihr Widerspruch protokolliert wird. Unterschreiben Sie absolut nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Geben Sie keine Passwörter heraus und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.
Als Opfer einer Straftat müssen Sie nicht nur passiver Zeuge sein. Sie können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Dies gibt Ihnen eigene Rechte im Prozess, wie das Recht, anwesend zu sein, Fragen zu stellen und Anträge zu stellen. Wir vertreten Ihre Interessen aktiv im Strafverfahren und setzen parallel dazu Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.
Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. Wichtig: Auch eine geringere Strafe wird eingetragen, wenn bereits eine andere Verurteilung im Bundeszentralregister vermerkt ist. Ein zentrales Ziel der Verteidigung ist es daher, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafe unterhalb dieser Grenzen zu erreichen.
Das Arbeitsrecht ist komplex, von der Kündigung bis zum Arbeitszeugnis. Ob Abfindung, Lohnansprüche, Abmahnung oder Vertragsfragen – Konflikte sind häufig und oft existenziell. Als Ihr kompetenter Partner für Arbeitsrecht in Rastatt vertreten wir engagiert die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Wir vertreten Sie im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren – vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof. Das Strafrecht umfasst Gebiete wie z. B. das Ordnungswidrigkeitenrecht, Opferstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht und weitere Gebiete.
Verkehrsordnungswidrigkeiten können unangenehme Folgen haben. Zu schnell gefahren oder den Blick auf das Handy am Steuer riskiert? Dies kann oft zu einem Eintrag im Fahreignungsregister sowie einem Bußgeld führen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Fall und den Rechten und Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer Rechtsangelegenheit. Schreiben Sie uns und wir melden uns innerhalb eines Tages bei Ihnen zurück. In ganz dringenden Fällen erreichen Sie uns auch telefonisch.
Tel.: 07222 3859807
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