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OLG Karlsruhe mit neuer Entscheidung zum standardisierten Messverfahren: Das sollten Sie wissen – Marco Lott





OLG Karlsruhe mit neuer Entscheidung zum standardisierten Messverfahren: Das sollten Sie wissen (Beschluss v. 31.01.2025 – 3 ORbs 330 SsBs 629/24


Blogbeitrag: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.01.2025 – 3 ORbs 330 SsBs 629/24

Einleitung

Herzlich willkommen zu unserem heutigen Blogbeitrag zum Thema Strafrecht Entscheidung und Beschluss Strafrecht!
Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 31.01.2025 (Az. 3 ORbs 330 SsBs 629/24) eine wegweisende Entscheidung veröffentlicht,
die viele Betroffene interessieren dürfte. In diesem Beschluss ging es um die Frage, wie ein sogenanntes „standardisiertes Messverfahren“ bei
einem Verkehrsdelikt – konkret eine Atemalkoholmessung – rechtlich zu bewerten ist, wenn der Betroffene Einwände gegen die Messung erhebt.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, worin der Kern der Entscheidung liegt und welche praktischen Konsequenzen das für Sie hat.
Dieser Beitrag richtet sich insbesondere an Privatpersonen, die Beratungsbedarf im Strafrecht haben und leicht verständliche Orientierung suchen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Lott
(https://www.rechtsanwalt-lott.de) als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sachverhalt

Grundlage der Entscheidung des OLG Karlsruhe war ein Fall, in dem einem Betroffenen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wurde, weil er sich
unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer gesetzt haben soll. Bei der polizeilichen Kontrolle wurde eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Das dabei
eingesetzte Gerät gilt nach der vorhandenen Rechtsprechung als sogenanntes „standardisiertes Messverfahren“.

Der Betroffene hatte hiergegen Einwände vorgebracht und ein Privatgutachten eines Sachverständigen vorgelegt. In diesem Gutachten wurde die Messgenauigkeit
angezweifelt, es sollte also die Verantwortlichkeit des Betroffenen infrage gestellt werden. Letztendlich landete der Fall vor dem OLG Karlsruhe, das klären
musste, ob das Amtsgericht die Argumentationen aus dem Privatgutachten ausreichend berücksichtigt hatte und ob das Gericht zu Recht davon ausging,
dass keine Messfehler vorlagen.

Das Verfahren reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Fälle ein, in denen sich Gerichte mit Einwänden gegen anerkannte Messmethoden (z. B. Geschwindigkeitsmessung,
Atemalkoholmessung) auseinandersetzen müssen. Dabei spielen neben Verjährung Strafrecht und anderen Formalien natürlich auch die Qualitätsstandards
der Messgeräte eine wichtige Rolle. Für alle, die sich mit Themen wie Urteil Strafrecht, Körperverletzung Entscheidung oder anderen Delikten
beschäftigen, kann diese Entscheidung als Beispiel dafür dienen, wie Gerichte bei Verfahrenseinwänden argumentieren.

Die Gerichtsentscheidung

Kernaussagen und Leitsätze des OLG Karlsruhe (31.01.2025 – 3 ORbs 330 SsBs 629/24)

  1. Standardisiertes Messverfahren: Erkennt ein Gericht ein Messsystem (z. B. Atemalkoholmessung) als standardisiertes
    Messverfahren an, so führt dies grundsätzlich zu Erleichterungen bei der Darlegung in den Urteilsgründen.
    Das heißt, das Tatgericht muss normalerweise nur die eingesetzte Messmethode und das ermittelte Ergebnis nennen,
    sofern keine konkreten Hinweise auf Fehler vorliegen ().
  2. Privatgutachten und Beweiswürdigung: Ein Privatgutachten des Betroffenen reicht für sich allein nicht aus,
    um Zweifel am standardisierten Messverfahren zu begründen. Erst wenn darin konkrete und belegbare Anhaltspunkte
    für eine möglicherweise fehlerhafte Messung aufgeführt sind, muss das Gericht hier näher ermitteln ().
  3. Aufklärungspflicht und rechtliches Gehör: Sowohl die Aufklärungspflicht des Gerichts als auch
    das rechtliche Gehör des Betroffenen sind gewahrt, wenn das Tatgericht das Vorbringen sorgfältig prüft und überzeugend darlegt,
    warum es einer bestimmten Behauptung nicht folgt. Pauschale Angriffe gegen Messverfahren genügen in der Regel
    nicht, um eine weitergehende gerichtliche Prüfung zu veranlassen ().

In dem zu entscheidenden Fall urteilte das OLG Karlsruhe zugunsten des Amtsgerichts: Die Ausführungen, die das Amtsgericht zu den wirtschaftlichen
und persönlichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen hatte, wurden bestätigt.
Vor allem aber stellte das OLG klar, dass die Anerkennung eines standardisierten Messverfahrens nicht ohne weiteres durch allgemein gehaltene Bedenken
oder formale Einwände entkräftet werden kann. Maßgeblich sei, ob konkrete Fehler oder Ungereimtheiten im Messvorgang selbst vorliegen.

Begründung

Die zentrale Argumentation des OLG Karlsruhe lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Das Messverfahren, das hier angewandt wurde, ist bei richtiger Handhabung und Wartung als zuverlässig anzusehen.
  • Das vom Betroffenen eingereichte Privatgutachten stellte zwar Behauptungen auf, konnte aber keine konkreten Unstimmigkeiten nachweisen,
    die über gewöhnliche Angriffspunkte gegen Atemalkoholmessungen hinausgehen.
  • Ein pauschales Bestreiten der Messrichtigkeit verpflichtet das Gericht nicht zu einer eingehenden Prüfung,
    sofern nicht genügend Beweise oder konkrete Zweifel vorliegen.

Damit hat das OLG Karlsruhe unterstrichen, dass die Gerichte – gerade im Strafprozess und im Ordnungswidrigkeitenverfahren –
auf ein lückenloses Mess- und Dokumentationsverfahren vertrauen können, wenn dieses in Deutschland anerkannt ist und
keine speziellen Anhaltspunkte für Messfehler erkennbar sind.

Praktische Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

  1. Vorsicht bei allgemeiner Kritik: Wenn Sie selbst mit einem ähnlich gelagerten Vorwurf konfrontiert werden –
    zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder andere Verfahren, in denen ein standardisiertes Messverfahren
    zum Einsatz kam –, sollten Sie nicht nur pauschal bestreiten. Viele Gerichte haben Erfahrung mit Einwendungen gegen Messmethoden
    und benötigen daher konkrete, plausible Anhaltspunkte für Messfehler.
  2. Private Gutachten gezielt einsetzen: Ein Privatgutachten kann eine wirkungsvolle Verteidigung darstellen,
    allerdings nur, wenn es nachvollziehbare Messfehler aufdeckt. Ist Ihr Gutachter in der Lage, spezifische Fehler zu benennen
    (etwa falsche Bedienung, fehlende Kalibrierung, unzulässige Toleranzwerte), kann dies die Glaubwürdigkeit der Messung erschüttern.
    Ein reines „Ich glaube, das Messgerät ist unsicher“ genügt jedoch nicht.
  3. Atemalkoholmessung vs. Blutentnahme: Gerade bei Urteil Strafrecht in Bezug auf Trunkenheitsfahrten
    spielt die Atemalkoholmessung eine immer wichtigere Rolle. Sie ist weniger eingreifend als eine Blutentnahme,
    aber ihre Messergebnisse werden vom Gesetzgeber und den Gerichten als ebenso zuverlässig anerkannt –
    wenn alle Vorschriften eingehalten sind.
  4. Frist und Verjährung Strafrecht im Auge behalten: In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten bestimmte Fristen,
    nach deren Ablauf kein gerichtliches Verfahren mehr möglich ist. Prüfen Sie im Zweifel frühzeitig mit fachkundiger Hilfe,
    ob Ihre Tat bereits verjährt sein könnte oder ob Fristen drohen abzulaufen.
  5. Rechtliches Gehör sichern: Sorgen Sie dafür, dass im Verfahren alle relevanten Punkte vorgetragen werden.
    Wenn Sie konkrete Argumente haben, die die Messung infrage stellen, tragen Sie diese unbedingt rechtzeitig vor.
    Andernfalls riskieren Sie, dass das Gericht Ihre späten Einwände nicht berücksichtigt.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 31.01.2025 (3 ORbs 330 SsBs 629/24) zeigt einmal mehr,
dass in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren keineswegs jeder Einwand gegen ein standardisiertes Messverfahren automatisch erfolgreich ist.
Vielmehr müssen die Verteidigungsstrategien auf fundierten Tatsachen beruhen.
Gerichte sind bereit, Einwände zu prüfen, sofern sie konkret und belegt sind.
Für Privatpersonen, die sich beispielsweise mit dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder anderen Straftaten konfrontiert sehen, bedeutet das:
Eine frühzeitige, fachkundige Rechtsberatung ist in vielen Fällen der effektivste Weg,
um Fehler zu vermeiden und umfassend informiert zu sein.

Möchten Sie mehr erfahren oder haben Sie konkrete Fragen zu Ihrem Fall? Dann wenden Sie sich an Rechtsanwalt Lott
(https://www.rechtsanwalt-lott.de).

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FAQ

1. Was versteht man unter einem standardisierten Messverfahren im Strafrecht?

Unter einem standardisierten Messverfahren versteht man ein Technikum und eine Vorgehensweise, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
entwickelt und mehrfach erprobt wurde. Auch die Rechtsprechung stützt sich auf offizielle Zulassungen und bestätigt dessen Zuverlässigkeit.
Typische Beispiele sind Laser- oder Radar-Messungen zur Geschwindigkeitsüberwachung sowie Atemalkoholmessungen.
Gerichte akzeptieren solche Verfahren als prinzipiell verlässlich, sofern sie richtig bedient und regelmäßig kontrolliert werden
().

2. Warum reicht ein Privatgutachten oft nicht aus, um die Messung zu kippen?

Ein Privatgutachten muss sehr konkrete Anhaltspunkte für Messfehler liefern. Pauschale Behauptungen oder allgemeine Zweifel
(„Das Messgerät könnte ungenau sein“) reichen meistens nicht aus.
Nur wenn der Gutachter zeigt, welche konkreten Bedingungen nicht eingehalten wurden und wie dies zu einer nachweisbar falschen Messung führte,
hat das Gutachten größere Erfolgsaussichten.

3. Was passiert, wenn ich mich erst spät im Verfahren verteidige?

Die Gerichte sind an bestimmte Regeln gebunden, wann Sie welche Beweise oder Einwände berücksichtigen müssen.
Haben Sie verspätet Einwendungen, kann es sein, dass diese gar nicht mehr (oder nur eingeschränkt) Gehör finden,
sofern das Gericht davon ausgeht, dass die Verspätung nicht entschuldbar ist. Außerdem laufen Verjährung Strafrecht-Fristen,
die den Ausgang des Verfahrens beeinflussen können.

4. Spielt die Atemalkoholmessung auch bei Körperverletzung eine Rolle?

In vielen Fällen kann eine Körperverletzung im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum stehen –
zum Beispiel bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss.
Die Körperverletzung Entscheidung hängt dann wesentlich von der Frage ab, wie hoch die Alkoholisierung war
und ob diese nachweislich die Fahrtüchtigkeit entscheidend verringert hat.
Hier ist wiederum die Zuverlässigkeit der Atemalkoholmessung ein wichtiger Faktor.

5. Kann man die Rechtsbeschwerde nach einer Verurteilung einlegen?

Ja, in vielen Strafverfahren (besonders bei Ordnungswidrigkeiten) besteht die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde.
Sie richtet sich gegen die Entscheidung eines Gerichts (z. B. Amtsgericht) und wird oftmals beim Oberlandesgericht (OLG) geprüft,
so wie im hier behandelten Fall. Allerdings sind die Anforderungen hoch, und nicht jede Entscheidung lässt sich erfolgreich anfechten
().

(Quellen: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.01.2025 – 3 ORbs 330 SsBs 629/24, zitiert nach )
(Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Thema „Strafrecht Entscheidung/Beschluss Strafrecht“
und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.)


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