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Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG | Fachanwalt Rastatt







Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG | Fachanwalt Rastatt




Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafrechtliche Konsequenzen und rechtliche Einordnung

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rastatt berate ich regelmäßig Mandanten aus dem gesamten Raum Mittelbaden zu den rechtlichen Konsequenzen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diese Straftat wird nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit empfindlichen Strafen geahndet und kann in Baden-Württemberg weitreichende Folgen haben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das strafrechtlich verfolgt wird. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die strafrechtlichen Aspekte, möglichen Konsequenzen und Verteidigungsstrategien.

Rechtliche Einordnung: Straftat vs. Ordnungswidrigkeit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zunächst ist die wichtige Unterscheidung zwischen dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und dem „Fahren ohne Führerschein“ zu beachten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine Straftat nach § 21 StVG, bei der der Fahrer generell keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert werden.
  • Fahren ohne Führerschein: Lediglich eine Ordnungswidrigkeit, bei der der Fahrer das Ausweisdokument nicht mitführt, aber grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitzt. Hier droht nur ein Verwarnungsgeld.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, da die strafrechtlichen Konsequenzen völlig unterschiedlich sind. Während das Vergessen des Führerscheins mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet wird, kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Vorstrafe führen. Als Strafverteidiger in Rastatt erleben wir häufig, dass diese Unterscheidung vielen Betroffenen nicht bewusst ist.

Tatbestandsmerkmale des § 21 StVG im Detail

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer:

  • Nie eine gültige Fahrerlaubnis erworben hat
  • Eine Fahrerlaubnis besaß, diese aber durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde
  • Einem zeitlich befristeten Fahrverbot unterliegt
  • Eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umschreiben ließ
  • Die entsprechende Fahrerlaubnisklasse durch Fristablauf erloschen ist
  • Mit einer Fahrerlaubnis fährt, die für das geführte Fahrzeug nicht ausreicht

Wichtig: Der Tatbestand umfasst das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Auch das Führen eines Kraftfahrzeugs auf Privatgelände kann strafbar sein, wenn dieses allgemein zugänglich ist. In der Rechtspraxis am Amtsgericht Rastatt sehen wir regelmäßig Fälle, in denen diese Tatbestandsmerkmale unterschiedlich ausgelegt werden.

Strafrechtliche Konsequenzen und Strafmaß

Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind im StVG klar definiert und können erheblich sein:

Bei vorsätzlichem Handeln (§ 21 Abs. 1 StVG)

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
  • Geldstrafe, die sich am Einkommen orientiert (Tagessätze)
  • Eintrag ins Fahreignungsregister mit 6 Punkten

Bei fahrlässigem Handeln (§ 21 Abs. 2 StVG)

  • Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder
  • Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
  • Ebenfalls 6 Punkte im Fahreignungsregister

Wichtig zu wissen: Ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten Sie bereits als vorbestraft. Dies kann weitreichende Folgen für Ihren Beruf und Ihre persönliche Zukunft haben. Bei einer Verurteilung wird zudem ein Eintrag ins Bundeszentralregister vorgenommen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Baden-Württemberg setze ich mich dafür ein, dass meine Mandanten möglichst geringe Strafen erhalten.

Haftung des Fahrzeughalters bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nicht nur der Fahrer selbst macht sich strafbar. Auch der Halter eines Kraftfahrzeugs kann belangt werden, wenn er:

  • Wissentlich zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt
  • Anordnet, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt
  • Es fahrlässig unterlässt, eine solche Fahrt zu verhindern

Die Strafandrohung ist dabei identisch mit der des Fahrers. Ein typisches Beispiel: Eltern, die ihrem minderjährigen Kind das Steuer überlassen, können ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Auch Unternehmer, die Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen, machen sich strafbar. In meiner Kanzlei in Rastatt berate ich regelmäßig auch Fahrzeughalter zu ihren rechtlichen Risiken.

Verschärfte Strafen für Wiederholungstäter

Wer wiederholt ohne Fahrerlaubnis fährt, muss mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen:

  • Höhere Geldstrafen als bei Ersttätern
  • Erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung
  • Mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach § 111b StPO, wenn die letzte Tat nicht länger als drei Jahre zurückliegt
  • In besonders schweren Fällen kann das Fahrzeug nach § 74 StGB eingezogen werden

Gerichte bewerten Wiederholungstaten als besonders strafwürdig, da sie auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten. Die Rechtsprechung in Baden-Württemberg zum Fahren ohne Fahrerlaubnis hat sich in den letzten Jahren teilweise verschärft. Die Amtsgerichte in der Region Mittelbaden folgen dabei überwiegend der Linie des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Neben der unmittelbaren Strafe kann das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängen:

  • Üblicherweise sechs Monate bis fünf Jahre
  • In besonders schweren Fällen sogar eine lebenslange Sperre
  • Bei Wiederholungstätern regelmäßig längere Sperrfristen

Während dieser Sperrfrist ist es nicht möglich, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Verstöße gegen diese Sperre führen zu einer erneuten Strafbarkeit und verlängern in der Regel die Sperrfrist. Die Führerscheinstelle des Landratsamts Rastatt entscheidet über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist.

Verteidigungsstrategien bei Fahren ohne Fahrerlaubnis in Baden-Württemberg

Bei einer Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gibt es verschiedene Verteidigungsansätze:

  1. Prüfung des subjektiven Tatbestands: War sich der Beschuldigte bewusst, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt? Bei fahrlässigem Handeln ist das Strafmaß geringer.
  2. Rechtlicher Irrtum: Lag möglicherweise ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor? Dies kann etwa bei ausländischen Fahrerlaubnissen relevant sein.
  3. Verfahrensrechtliche Einwände: Wurden Beweise rechtmäßig erhoben? Gab es Fehler bei der Identitätsfeststellung?
  4. Einstellung nach § 153, § 153a StPO: Bei Ersttätern und geringer Schuld kann unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
  5. Strafmildernde Faktoren: Persönliche Umstände wie berufliche Konsequenzen, Geständnis oder Wiedergutmachungsbemühungen können strafmildernd wirken.

In einem kürzlich vor dem Amtsgericht Rastatt verhandelten Fall konnten wir als Strafverteidiger in Rastatt für unseren Mandanten eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO erreichen, obwohl ihm das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, keine bloße Ordnungswidrigkeit. Es handelt sich um ein Vergehen, das mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.

Wie hoch ist die Strafe für das erstmalige Fahren ohne Führerschein?

Bei Ersttätern wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe vom Einkommen abhängt. Je nach Einzelfall können 30-90 Tagessätze üblich sein. In besonderen Konstellationen sind auch Bewährungsstrafen möglich.

Kann man für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ins Gefängnis kommen?

Ja, das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Besonders bei Wiederholungstätern oder wenn weitere Straftaten hinzukommen (etwa Fahren unter Alkoholeinfluss), steigt die Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Was passiert, wenn man jemanden ohne Führerschein fahren lässt?

Der Halter macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ebenfalls strafbar, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Die Strafandrohung ist identisch mit der des Fahrers selbst.

Wie lange dauert die Sperrfrist nach Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Die Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, je nach Schwere des Falls und Vorstrafen. In dieser Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Wie läuft ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Amtsgericht Rastatt ab?

Bei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sind in unserer Region typischerweise das Amtsgericht Rastatt oder in schwereren Fällen das Landgericht Baden-Baden zuständig. Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rastatt bereite ich meine Mandanten gründlich auf diesen Termin vor.

Fazit und rechtliche Beratung

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen. Die Strafen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und können Ihre persönliche und berufliche Zukunft nachhaltig beeinträchtigen. Besonders die mögliche Vorstrafe und der Eintrag ins Bundeszentralregister können langfristige negative Folgen haben.

Sollten Sie mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sein, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Rastatt stehe ich Ihnen bei Fragen zum Thema Fahren ohne Fahrerlaubnis in ganz Mittelbaden zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in der Kapellenstraße 16 in Rastatt für eine persönliche Beratung.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht in Baden-Württemberg, um die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Rechtsanwalt Marco Lott

Über den Autor

Rechtsanwalt Marco Lott ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Rastatt mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung bei Verkehrsdelikten.

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