LAG Köln: DFB-Schiedsrichter als Arbeitnehmer – Aktuelle Arbeitsrecht Entscheidung 2025
Autor: Rechtsanwalt Marco Lott | Ihr Partner für Arbeitsrecht & Kündigungsschutz
1. Warum ist diese Arbeitsrecht Entscheidung so besonders?
Das Arbeitsrecht entwickelt sich stetig weiter – insbesondere bei der Frage, wann tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Die aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.06.2025 (5 Ta 58/25) sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit: Erstmals spricht ein deutsches Gericht DFB-Schiedsrichtern den Zugang zu den Arbeitsgerichten zu – und damit wichtige Rechte wie Kündigungsschutz und Anspruch auf Abfindung.
2. Beispiel aus der Praxis: Was war passiert?
Ein 28-jähriger DFB-Schiedsrichter strebte Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an, nachdem er wegen seines Alters nicht auf die Schiedsrichterliste der 3. Liga aufgenommen wurde. Der DFB bestritt den Arbeitnehmerstatus und argumentierte mit fachlicher Unabhängigkeit. Anfangs folgte das Arbeitsgericht Bonn dieser Sicht, letztlich schuf das LAG Köln mit Beschluss neue Tatsachen: Schiedsrichter können Arbeitnehmer sein!
3. LAG Köln: Das steckt hinter dem Beschluss Arbeitsgericht 2025
- Arbeitsvertrag nach § 611a BGB: Entscheidend ist die praktische Ausgestaltung – nicht der Wortlaut im Vertrag. Persönliche Abhängigkeit & Weisungsrecht sind maßgeblich.
- DFB-Schiedsrichter: Auch scheinbar freie Schiedsrichter können abhängig sein, da sie an die Spielansetzungen und Weisungen des DFB gebunden sowie zur persönlichen Leistung verpflichtet sind.
- Scheinselbstständigkeit: Wer wie ein Arbeitnehmer behandelt wird, erhält auch Schutzrechte des Arbeitsrechts (etwa Kündigungsschutz, Abfindungsansprüche).
- Arbeitsgerichte zuständig: Viele ähnlich Beschäftigte können vor dem Arbeitsgericht klagen – relevant für Sportler, Freelancer, Honorarkräfte.
4. Folgen für Privatpersonen & Tipps vom Anwalt
- Vertragsprüfung: Wer Einsätze nicht selbst bestimmen kann oder zur persönlichen Leistung verpflichtet ist, könnte Arbeitnehmer sein.
- Ansprüche sichern: Kündigungsschutz, Abfindung, Urlaub oder Diskriminierungsentschädigung können beansprucht werden.
- Nicht auf Vertragswortlaut verlassen: Die tatsächlichen Verhältnisse zählen – Titel im Vertrag ist nebensächlich.
- Fristen beachten: Schnelle Reaktion sichert arbeitsrechtliche Ansprüche!
- Individuelle Prüfung notwendig: Jeder Fall ist anders – buchen Sie eine Ersteinschätzung bei Rechtsanwalt Marco Lott.
5. Checkliste: Bin ich Arbeitnehmer?
- ❏ Kann ich meine Tätigkeit frei gestalten?
- ❏ Bin ich auf einen bestimmtem Auftraggeber festgelegt?
- ❏ Muss ich persönlich erscheinen und darf nicht delegieren?
- ❏ Bekomme ich regelmäßig Aufgaben verteilt?
- ❏ Kann der Auftraggeber meine Einsätze verweigern oder ändern?
Treffen mehrere Punkte zu? Lassen Sie Ihre Rechte prüfen!
6. Fazit & Call-to-Action
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln markiert einen Wendepunkt im Arbeitsrecht: Auch sportliche Honorarkräfte oder Freelancer können Arbeitnehmer sein – und damit arbeitsrechtlich geschützt. Lassen Sie Ihren Status juristisch prüfen, um Ansprüche bei Kündigung oder Diskriminierung zu sichern.
7. FAQ zur aktuellen Arbeitsrecht Entscheidung
- Was bedeutet das Urteil für „freie Mitarbeiter“?
- Wer faktisch abhängig beschäftigt ist, kann vor den Arbeitsgerichten Kündigungsschutz, Urlaub und Abfindung geltend machen.
- Woran erkenne ich Scheinselbstständigkeit?
- Feste Einbindung in Arbeitsabläufe, fehlende Gestaltungsfreiheit, persönliche Leistungspflicht und wirtschaftliche Abhängigkeit.
- Welche Ansprüche bestehen im Streitfall?
- Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Urlaub, Entschädigung nach AGG und ggf. Abfindung.
- Ist die LAG-Entscheidung rechtskräftig?
- Nein, Rechtsbeschwerde ist zugelassen. Prüfen Sie Ihren Fall individuell!
- Wie läuft ein Arbeitsgerichtsverfahren?
- Klage einreichen, Gütetermin, ggf. Kammertermin und weitere Instanzen möglich.
- Muss ich mit hohen Kosten rechnen?
- In der ersten Instanz trägt jeder die eigenen Kosten. Gerichtskosten entstehen meist erst nach einem Urteil.
- Wie sind die Erfolgsaussichten?
- Abhängig vom Einzelfall – eine juristische Analyse ist entscheidend.
- Was muss ich nach einer Kündigung beachten?
- Nur 3 Wochen für Kündigungsschutzklage! Sofort handeln.
- Wie bekomme ich kurzfristig Unterstützung?
- Kontakt aufnehmen oder direkt anrufen!