OLG Zweibrücken 2025: Keine automatische harte Strafe beim Cannabis nach KCanG
Verfasst von Rechtsanwalt Marco Lott, Fachanwalt für Strafrecht aus Rastatt(Stand: Juli 2025)
Kurz-Zusammenfassung
Das OLG Zweibrücken hat 2025 entschieden, dass beim Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein besonders schwerer Fall und damit härtere Strafen nicht automatisch vorliegen. Gerichte müssen ihre Gründe klar darlegen. Diese Rechtsprechung schützt Betroffene und eröffnet Chancen in der Verteidigung.
Neues OLG-Urteil bringt Klarheit: Wann droht beim Cannabisbesitz wirklich eine harte Strafe?
Das 2024 eingeführte Konsumcannabisgesetz (KCanG) betrifft viele Menschen in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit. Besonders wichtig: Was gilt, wenn Ihnen Cannabisbesitz oder Überschreitung der erlaubten Mengen vorgeworfen wird?
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 17.04.2025 (Az. 1 ORs 3 SRs 55/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen:
Die Kernaussagen des OLG-Urteils im Überblick
- Gerichte dürfen nicht vorschnell eine besonders harte Strafe („besonders schwerer Fall“) verhängen, nur weil die Freimenge überschritten wurde.
- Jede Strafschärfung muss konkret und nachvollziehbar begründet werden.
- Das OLG korrigierte eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern und stärkte damit die Rechte der Betroffenen.
- Der Schuldspruch blieb bestehen, aber zur Strafhöhe muss das Amtsgericht neu entscheiden.
Originalquelle:
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2025 – 1 ORs 3 SRs 55/24
Was bedeutet das für Betroffene beim Cannabisgesetz 2025?
- Keine „Automatik“ bei harten Strafen: Überschreiten Sie die erlaubte Menge, heißt das nicht automatisch, dass Sie besonders hart bestraft werden.
- Gerichte müssen Einzelfall prüfen: Nur wenn tatsächlich gewichtige Gründe vorliegen, dürfen Gerichte härter urteilen – und diese müssen sie detailliert darlegen.
- Revision kann sich lohnen: Wurde die Strafe zu hart oder die Begründung ist dünn, besteht gute Aussicht auf Minderung durch Revision.
FAQ zum Cannabisgesetz 2025 und OLG-Urteil
- Wie hoch ist die Strafe für Cannabisbesitz 2025 nach KCanG?
- Das Konsumcannabisgesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Ob ein „besonders schwerer Fall“ und damit härtere Strafen verhängt werden, entscheidet der Einzelfall.
- Wann gilt ein besonders schwerer Fall im Sinne von § 34 KCanG?
- Nur bei erschwerenden Umständen (z.B. enorm große Mengen, Gefahr für Minderjährige). Die bloße Überschreitung der Freimenge reicht nicht aus.
- Lohnt sich eine Revision nach Verurteilung wegen Cannabis?
- Ja. Das OLG-Urteil zeigt: Wenn die Strafe schlecht begründet wurde, kann eine Revision oder Berufung erfolgreich sein.
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