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Trunkenheitsfahrt und Waffenbesitz – Folgen des BayVGH-Beschlusses vom 10.07.2025


Verkehrsrecht-Entscheidung: Trunkenheitsfahrt und Waffenbesitz – Folgen des BayVGH-Beschlusses vom 10.07.2025

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Marco Lott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Waffenrecht

Einleitung: Warum diese Entscheidung wichtig ist

Schon eine einmalige Trunkenheitsfahrt kann zum vollständigen Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse führen.
Der aktuelle Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 10.07.2025 (24 CS 25.818) bestätigt, dass Verkehrsdelikte wie Trunkenheitsfahrt gravierende Auswirkungen auf die Waffenbesitzkarte, den Waffenschein und den Jagdschein haben können.
Besonders relevant für Jäger, Sportschützen und alle Waffenbesitzer.

Sachverhalt: Was war passiert?

Ein Jäger wurde auf der Autobahn mit 1,76 Promille erwischt. Nach der Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) wurden ihm nicht nur die Fahrerlaubnis, sondern auch die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein entzogen. Das Gericht bestätigt: Verkehrsdelikte reichen für den automatischen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse aus.

Die Entscheidung: Automatischer Waffenentzug nach Trunkenheitsfahrt

  • Verurteilung ab 60 Tagessätzen (auch fahrlässig) gilt lt. §5 Abs.2 Nr.1b WaffG als Regelvermutung der Unzuverlässigkeit.
  • Unzuverlässige Personen müssen alle waffenrechtlichen Erlaubnisse abgeben: Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Jagdschein.
  • Ausnahmen werden nur in extremen Ausnahmefällen anerkannt, in der Praxis nahezu ausgeschlossen.
  • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten reicht nicht aus, die Unzuverlässigkeit zu widerlegen.
  • Der vollständige Verlust sämtlicher Waffenrechte droht – auch bei erstmaligem Verstoß.

Praktische Folgen und Handlungsempfehlungen

Wer ist betroffen?

  • Jäger
  • Sportschützen
  • Sammler & Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins

Welche Risiken bestehen?

  • Entzug aller Waffenrechte bei Verkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Drogenfahrt)
  • Sperre für neue waffenrechtliche Erlaubnisse (mindestens fünf Jahre)
  • Probleme mit Behörden und Jagdvereinen

Tipps für Betroffene

  • Niemals alkoholisiert oder unter Drogen Auto fahren – Waffenbesitz verpflichtet zu besonderer Vorsicht.
  • Bei Ermittlungen schweigen und sofort einen spezialisierten Anwalt einschalten.
  • Verlassen Sie sich nicht auf „einmaliges Versehen“ – bereits ein Fall genügt.
  • Nur außergewöhnliche Umstände können den Entzug verhindern, oft aber erfolglos.
  • Fahreignungsgutachten hilft nur für den Führerschein, für das Waffenrecht ist es irrelevant.

Weitere Konsequenzen im Überblick

  • Nachweis über Rückgabe oder Unbrauchbarmachung der Waffen
  • Androhung von Zwangsgeld bei fehlender Mitwirkung
  • Einziehung oder Vernichtung der Waffen, wenn kein Berechtigter genannt wird



Autorenprofil und Expertise

Rechtsanwalt Marco Lott ist erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und unterstützt Betroffene kompetent und diskret bei Problemen rund um Fahrerlaubnis und Waffenbesitz.

Fazit: Trunkenheitsfahrt kann zum Verlust aller Waffenrechte führen!

Eine einzige Trunkenheitsfahrt gefährdet den Führerschein und sämtliche Waffenrechte für mindestens fünf Jahre. Der BayVGH-Beschluss macht deutlich: Schon ein Erstverstoß reicht für den Entzug aus. Lassen Sie sich bei Problemen sofort fachanwaltlich beraten!

Jetzt beraten lassen

Betroffen von Verkehrsdelikt, Bußgeld, Fahrverbot oder Anzeige mit Waffenbesitzkarte oder Jagdschein?

Individuelle Beratung und kompetente Unterstützung unter
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FAQ-Bereich

Wie wirkt sich eine Trunkenheitsfahrt auf meine Waffenbesitzkarte aus?

Bereits eine Verurteilung ab 60 Tagessätzen (auch ohne Vorsatz) führt zur Unzuverlässigkeitsvermutung und dem Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse.

Kann ich als Jäger oder Sportschütze die Entscheidung anfechten?

Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Die Chancen, die Unzuverlässigkeit zu entkräften, sind äußerst gering.

Hilft ein positives Fahreignungsgutachten auch im Waffenrecht?

Nein, das Gutachten gilt nur für die Fahrerlaubnis. Im Waffenrecht ist es irrelevant.

Wie lange verliere ich meine Berechtigung zum Waffenbesitz?

Mindestens für fünf Jahre ab Rechtskraft der Verurteilung.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt und eine Waffenbesitzkarte habe?

Unbedingt schweigen und sofort einen spezialisierten Anwalt für Waffenrecht kontaktieren.


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