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Urteil Arbeitsrecht 2025: LAG Niedersachsen stärkt Arbeitnehmerrechte bei Freistellung nach Kündigung





Urteil Arbeitsrecht 2025: LAG Niedersachsen stärkt Arbeitnehmerrechte bei Freistellung nach Kündigung


Urteil Arbeitsrecht 2025: LAG Niedersachsen stärkt Arbeitnehmerrechte bei Freistellung nach Kündigung

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Einleitung: Warum diese Arbeitsrecht Entscheidung 2025 wichtig für Sie ist

Eine Kündigung ist für viele ein Schock – und sorgt fast immer für viele Unsicherheiten. Kann Ihr Arbeitgeber Sie nach einer Kündigung einfach so freistellen? Müssen Sie sich gefallen lassen, dass Sie von heute auf morgen nicht mehr zur Arbeit kommen dürfen?
Das neue Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22.05.2025, Az.: 5 SLa 249/25, bringt Klarheit: Nicht jede Freistellung ist zulässig! Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist das eine gute Nachricht.
Rechtsanwalt Marco Lott (www.rechtsanwalt-lott.de) fasst die wichtigsten Kernaussagen und Handlungsempfehlungen laienverständlich zusammen – mit Fokus auf Kündigung, Freistellung, Abfindung und Vergleich Arbeitsrecht.

Sachverhalt: Was war geschehen?

Im Mittelpunkt der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen stand dieses Szenario:
Ein Angestellter wurde gekündigt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine pauschale Klausel, die den Arbeitgeber berechtigte, den Arbeitnehmer jederzeit und ohne weitere Begründung nach Kündigung freizustellen – unter voller Lohnfortzahlung.
Der Arbeitnehmer wollte weiterarbeiten und argumentierte, ein Anrecht darauf zu haben, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beschäftigt zu werden.
Die Sache landete vor dem Arbeitsgericht und letztlich vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Dort wurde abschließend geklärt, ob solche Freistellungsklauseln zulässig sind – und welche Rechte Arbeitnehmer nach einer Kündigung tatsächlich haben.

Die Entscheidung: Klartext zur Freistellung nach Kündigung

  • Beschäftigungsanspruch bleibt bestehen: Nach Kündigung besteht meist das Recht, bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten. Pauschale Freistellung ohne wichtigen Grund ist nicht zulässig.
  • Pauschale und unbegründete Freistellung ist unwirksam: Der Arbeitgeber braucht einen wichtigen, individuell belegbaren Grund für die Freistellung.
  • Transparenzgebot (§ 307 BGB) gilt auch im Arbeitsrecht: Unklare, pauschale Klauseln, die Arbeitnehmer benachteiligen, sind unwirksam.
  • Urlaubs- und Überstundenabbau: Nur transparent, nachvollziehbar und individuell begründet darf angerechnet werden.
  • Leitsatz: Einseitige, unwiderrufliche Freistellungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich sachlich begründet sind.

Das Urteil folgt der Linie des Bundesarbeitsgerichts und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern deutlich.

Praxistipps und Handlungsempfehlungen

  1. Nach Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung prüfen
    Lassen Sie sich nicht vorschnell freistellen! Prüfen Sie die Begründung Ihrer Freistellung und ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu.
  2. Vertragsklauseln kritisch überprüfen!
    Viele Arbeitsverträge enthalten zu pauschale Freistellungsklauseln. Ein Hinweis an den Arbeitgeber oder gezielte Beratung kann Ihre Verhandlungsposition verbessern.
  3. Urlaub & Überstunden: Transparente Anrechnung fordern!
    Verlangen Sie eine nachvollziehbare Auflistung aller Anrechnungen.
  4. Chancen auf Abfindung und Vergleich:
    Unrechtmäßige Freistellung kann Ihre Chancen auf Verhandlungen zur Abfindung erhöhen.
  5. Dokumentation!
    Widersprechen Sie schriftlich, dokumentieren Sie alles und bewahren Sie relevante Schreiben auf.

Vergleich Arbeitsrecht: Ihre neue Verhandlungsposition

Die Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer bei Kündigung und Freistellung sind durch das aktuelle Urteil gestiegen. Lassen Sie sich zu allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Freistellung kompetent beraten! Weitere Informationen unter Arbeitsrecht-Seite.

Fazit: Ihre Rechte bei Kündigung und Freistellung sichern

Das Urteil des LAG Niedersachsen ist ein echter Meilenstein: Pauschale Freistellung ohne sachlichen Grund ist nun praktisch ausgeschlossen. Nutzen Sie diesen Rückenwind für Ihre eigene Position! Holen Sie sich bei Kündigung, Abfindung oder Freistellung professionelle Unterstützung.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Lott über www.rechtsanwalt-lott.de/kontakt.

FAQ: Häufige Fragen zur Freistellung nach Kündigung

Was ist eine Freistellung nach Kündigung?
Freistellung bedeutet, Sie bleiben bis zum Ende der Frist zu Hause und erhalten weiter Gehalt. Die Arbeitspflicht entfällt – allerdings nur, wenn die Freistellung sachlich gerechtfertigt ist.
Darf mich mein Arbeitgeber nach Kündigung sofort freistellen?
Nicht automatisch! Pauschale Freistellung ohne guten Grund ist laut Urteil von 2025 unzulässig.
Welche Gründe rechtfertigen eine Freistellung nach Kündigung?
Es müssen konkrete Gründe vorliegen, z.B. Schutz vertraulicher Informationen, Misstrauen, betriebliche Notwendigkeit. Standard-Klauseln reichen nicht aus.
Was passiert mit Urlaub und Überstunden bei Freistellung?
Anrechnung ist zulässig, aber nur transparent, nachvollziehbar und individuell.
Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Freistellung wehren?
Schriftlich widersprechen und Rechtsrat einholen – Rechtsanwalt Marco Lott unterstützt Sie zuverlässig.
Welchen Einfluss hat die aktuelle Arbeitsrecht Entscheidung auf meine Abfindung?
Bei unwirksamer Freistellung steigen Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung oder einen günstigen Vergleich vor dem Arbeitsgericht.

Call-to-Action: Jetzt beraten lassen und Rechte sichern!

Sie sind von Kündigung oder ungerechter Freistellung betroffen? Nutzen Sie die Vorteile des aktuellen „Urteil Arbeitsrecht 2025“ und lassen Sie Ihre Ansprüche von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung bei Rechtsanwalt Marco Lott – Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht:
www.rechtsanwalt-lott.de/kontakt
Schützen Sie Ihre Rechte – profitieren Sie von der aktuellen Arbeitsrecht Entscheidung!


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