AG Landstuhl: Wann liegt Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor?
Beschluss vom 07.08.2025 – 2 OWi 4211 Js 8201/25

Einleitung
Wie schnell darf ich wirklich fahren – und wann wird aus einem einfachen Versehen Vorsatz? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Landstuhl in einem aktuellen Verfahren beschäftigen. Die Entscheidung ist wegweisend für alle, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld erhalten haben. Als Fachanwalt für Strafrecht erklärt Rechtsanwalt Lott, was die Entscheidung in der Praxis bedeutet.
Sachverhalt
Der Fall betraf eine Autofahrerin, die innerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten hatte. Mehrere Verkehrszeichen hatten die Begrenzung angezeigt. Die Behörde ging von vorsätzlichem Handeln aus, da sie die Überschreitung um mehr als 40 % als hinreichendes Indiz sah. Die Betroffene bestritt den Vorsatz, gab aber die Tat als solche zu.
Die Gerichtsentscheidung
Das Amtsgericht Landstuhl stellte klar, dass allein der relative Prozentsatz einer Überschreitung kein ausreichendes Indiz für Vorsatz sei – insbesondere bei niedrig angesetzten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es müsse immer auf das absolute Ausmaß der Überschreitung und weitere Umstände abgestellt werden.
- Eine Überschreitung von 30 km/h um 16 km/h ist kein sicheres Indiz für bewusste Inkaufnahme.
- Bei niedrigen Geschwindigkeiten (z. B. 20 oder 30 km/h) sind weitere Beweise erforderlich, um Vorsatz zu begründen.
- Das Gericht wertete den Verstoß daher nur als fahrlässig und setzte das Bußgeld auf 70 € fest.
Diese differenzierte Betrachtung soll sicherstellen, dass Urteile der Lebenswirklichkeit entsprechen und nicht auf rein rechnerischen Annahmen beruhen.
Praktische Konsequenzen
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Verkehrsteilnehmer. Nicht jede Überschreitung von mehr als 40 % bedeutet Vorsatz. Wer einen Bußgeldbescheid mit einem solchen Vorwurf erhält, sollte prüfen lassen, ob die Behörde tatsächlich zusätzliche Beweiszeichen vorlegen kann.
Das Urteil zeigt: Schon kleine Unterschiede in der Beurteilung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit können erhebliche Folgen für die Höhe des Bußgeldes oder ein drohendes Fahrverbot haben.
Handlungsempfehlung
- Bußgeldbescheid immer auf Vorsatzannahme prüfen lassen
- Beweisführung der Behörde kritisch hinterfragen
- Fristen beachten: Einspruch binnen 14 Tagen einlegen
- Beratung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht einholen
Fazit
Das AG Landstuhl betont: Eine vorsätzliche Überschreitung kann nicht allein aus Zahlenwerten abgeleitet werden. Das schützt Verkehrsteilnehmer vor überzogenen Ahndungen und stärkt die Rechtsstaatlichkeit.
Wenn Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Strafrecht betroffen sind, unterstützt Sie Rechtsanwalt Lott mit Fachwissen und Erfahrung in allen Phasen des Verfahrens.
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FAQ: Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß
- Wann liegt Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor?
- Wenn der Fahrer bewusst schneller fährt, als erlaubt, und die Überschreitung billigend in Kauf nimmt. Bei niedrigen Limits ist das nicht automatisch gegeben.
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?
- Fahrlässig handelt, wer eine Überschreitung nicht bemerkt, obwohl er es hätte wissen können. Vorsätzlich handelt, wer sich des Verstoßes bewusst ist.
- Welche Folgen hat die Unterscheidung?
- Bei Vorsatz drohen in der Regel verdoppelte Bußgelder und in manchen Fällen Fahrverbote.
- Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen?
- Lassen Sie Messtechnik, Beschilderung und Beweisgrundlage rechtlich prüfen. Ein Fachanwalt kann Einspruch einlegen und die Reduzierung auf Fahrlässigkeit erreichen.






