Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Zuletzt aktualisiert: 14. März 2026 von Rechtsanwalt Marco Lott Wer mit Betäubungsmitteln Handel treibt, riskiert empfindliche Freiheitsstrafen. Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im...Weiterlesen ...
BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25 – Verwertbarkeit von ANOM-Daten – aktuelle Strafrecht Entscheidung erklärt BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25: Verwertbarkeit von ANOM-Daten im Strafprozess – Aktuelle Strafrecht Entscheidung Veröffentlicht am 25. Oktober 2025 von Rechtsanwalt Marco Lott Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss – 2 BvR 625/25) eine bedeutende Entscheidung zur Verwertung sogenannter ANOM-Daten in...Weiterlesen ...
Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet Betäubungsmittel Strafrecht Autor: Rechtsanwalt Marco Lott aus Rastatt Fachanwalt für Strafrecht | Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht Rechtsanwalt Marco Lott ist seit über 8 Jahren bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel zu einschlägigen Themen...Weiterlesen ...