Arbeitszeugnis rückdatieren? LAG Köln schafft Klarheit (Urteil vom 05.12.2024, Az.: 6 SLa 25/24)
Darf ein Arbeitszeugnis auf das Ende des Arbeitsverhältnisses rückdatiert werden? Diese wichtige Frage zur Rückdatierung von Arbeitszeugnissen hat das Landesarbeitsgericht Köln mit seinem aktuellen Urteil vom 05.12.2024 (Az.: 6 SLa 25/24) beantwortet. Die Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Raum Köln und bundesweit und steht im Einklang mit § 109 GewO.
Der Streit um das Zeugnisdatum – Worum ging es im Fall?
Im vorliegenden Fall aus Köln verlangte ein Arbeitnehmer die Rückdatierung seines qualifizierten Arbeitszeugnisses auf den Tag der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeugnis wurde jedoch erst einige Wochen nach seinem Ausscheiden ausgestellt. Der Kläger befürchtete, dass ein späteres Ausstellungsdatum bei potenziellen neuen Arbeitgebern negative Rückschlüsse auf einen möglicherweise streitigen Verlauf der Beendigung zulassen könnte – ein Problem, mit dem viele Arbeitnehmer konfrontiert sind, die ihr Arbeitszeugnis rückdatieren lassen möchten.
Die Entscheidung des LAG Köln im Detail
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Klage abgewiesen und damit die bestehende Rechtsprechung zur Rückdatierung von Arbeitszeugnissen bestätigt: Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausstellung tragen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Rückdatierung auf das Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Kernaussagen des Urteils:
- Ausstellungsdatum ist maßgeblich: Das Zeugnis darf und soll das Datum tragen, an dem es tatsächlich erstellt wurde. Dies entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit gemäß § 109 GewO, der auch formale Aspekte wie das Datum umfasst.
- Ausnahmen nur bei Vereinbarung: Eine Rückdatierung des Arbeitszeugnisses ist nur dann möglich, wenn im Rahmen eines Vergleichs oder einer individuellen Absprache ein bestimmtes Zeugnisdatum festgelegt wurde.
- Übliche Bearbeitungszeit unproblematisch: Nach Auffassung des Gerichts ist ein Zeitraum von vier bis acht Wochen zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses üblich und lässt keine negativen Rückschlüsse auf Streitigkeiten zu.
- Beurteilungszeitraum bleibt unverändert: Die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers werden unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum letzten Arbeitstag beurteilt, wie es auch § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO vorsieht.
Praktische Bedeutung für Arbeitgeber in Köln und Umgebung
Als Arbeitgeber können Sie sich auf diese Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeugnis rückdatieren verlassen:
- Sie dürfen und sollten das Arbeitszeugnis mit dem tatsächlichen Ausstellungsdatum versehen
- Eine Pflicht zur Rückdatierung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
- Achten Sie dennoch auf eine zeitnahe Zeugniserstellung, um Streitigkeiten zu vermeiden
- Dokumentieren Sie Absprachen zum Zeugnisdatum schriftlich
Das LAG Köln bestätigt damit die Praxis vieler Unternehmen im Rheinland, die bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen das aktuelle Datum verwenden. Dabei ist zu beachten, dass nach § 109 Abs. 2 GewO das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Tipps für Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeugnis rückdatieren
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Köln oder anderswo Wert auf ein bestimmtes Zeugnisdatum legen, sollten Sie:
- Frühzeitig das Arbeitszeugnis anfordern, idealerweise bereits vor dem letzten Arbeitstag
- Eine Vereinbarung über das Ausstellungsdatum schriftlich festhalten
- Bei Verzögerungen freundlich, aber bestimmt nachhaken
- Bedenken, dass eine übliche Bearbeitungszeit von einigen Wochen keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen hat
Häufige Fragen zum Thema Arbeitszeugnis und Datierung
Kann ich als Arbeitnehmer ein bereits ausgestelltes Zeugnis nachträglich rückdatieren lassen?
Nein, ohne vorherige Vereinbarung besteht kein Anspruch auf nachträgliche Rückdatierung des Arbeitszeugnisses. Das LAG Köln hat dies mit seinem Urteil vom 05.12.2024 (Az.: 6 SLa 25/24) bestätigt.
Wie lange darf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses maximal dauern?
Ein Zeitraum von vier bis acht Wochen gilt als angemessen. Bei längeren Verzögerungen können Arbeitnehmer auf zügige Ausstellung drängen und notfalls ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gerichtlich durchsetzen, der sich aus § 109 Abs. 1 GewO ergibt.
Welche Nachteile hat ein spät ausgestelltes Arbeitszeugnis?
Solange die Verzögerung im üblichen Rahmen bleibt, entstehen keine Nachteile. Erst bei deutlich verspäteter Ausstellung könnten potenzielle neue Arbeitgeber Konflikte vermuten.
Gilt das Urteil des LAG Köln zur Rückdatierung von Arbeitszeugnissen bundesweit?
Obwohl das Urteil vom LAG Köln stammt, entspricht es der bundesweit geltenden Rechtsprechung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ganz Deutschland können sich darauf berufen.
Fazit: Zeugniswahrheit umfasst auch das Ausstellungsdatum
Das LAG Köln stärkt mit seiner Entscheidung die Rechtssicherheit bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Der Grundsatz der Zeugniswahrheit gilt auch für das Ausstellungsdatum – nachträgliche Forderungen des Arbeitnehmers reichen nicht aus, um eine Rückdatierung zu erzwingen. Für beide Seiten empfiehlt sich daher eine klare Kommunikation und frühzeitige Absprache bezüglich des Arbeitszeugnisses.
Die Entscheidung des LAG Köln reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen, die die Rechte und Pflichten bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen konkretisieren. Arbeitgeber sollten beachten, dass trotz der fehlenden Pflicht zur Rückdatierung andere Aspekte des Zeugnisrechts, wie die wohlwollende Formulierung und die zeitnahe Ausstellung, weiterhin zu beachten sind. Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung betont, muss ein Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wobei Formulierungen und Ausdrucksweise im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers liegen.