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BGH klärt Waschstraßen-Haftung im Verkehrsrecht: Worauf Sie achten sollten – Rechtsanwalt Marco Lott





BGH klärt Waschstraßen-Haftung im Verkehrsrecht: Worauf Sie achten sollten



BGH klärt Waschstraßen-Haftung im Verkehrsrecht: Worauf Sie achten sollten

In diesem Blogbeitrag widmen wir uns einer aktuellen
Verkehrsrecht Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH),
die Klarheit darüber schafft, wann Betreiber einer Autowaschanlage für
Schäden am Fahrzeug haften müssen. Das Urteil Verkehrsrecht
vom 22. Mai 2025 – VII ZR 157/24 betrifft zwar nicht direkt Bußgeld oder
Fahrverbot, kann für Autofahrerinnen und Autofahrer jedoch von großer Bedeutung
sein, wenn es einmal hart auf hart kommt. Insbesondere zeigt das Urteil, wer
das Risiko bei Fahrzeugschäden in Waschstraßen trägt und wann Ansprüche
auf Schadensersatz bestehen.

Sachverhalt: Was ist passiert?

In dem vom BGH entschiedenen Fall (VII ZR 157/24) nutzte der
Kläger am 22. September 2022 eine von der Beklagten betriebene Waschstraße,
um seinen BMW X3 reinigen zu lassen. Vor der Einfahrt hing ein Hinweisschild mit
den „Einfahrbedingungen & Hausrecht“. Dort wurde unter anderem ausdrücklich
verlangt, dass „Tank- und Wartungsklappen sicher verriegelt“ sein müssen
.

Der Kläger bemerkte nach dem Waschvorgang, dass sein Tankdeckel abgerissen
und der Kotflügel beschädigt war . Wie sich herausstellte, ließ sich der
betroffene BMW-Tankdeckel bauartbedingt gar nicht für die Nutzung in einer
vollautomatisierten Waschstraße verriegeln. Der Kläger verlangte daraufhin
Reparaturkosten in Höhe von rund 1.500 Euro sowie die Erstattung vorgerichtlicher
Anwaltskosten .

Während das Amtsgericht (erste Instanz) dem Kläger Recht gab, hob das
Landgericht (zweite Instanz) dieses Urteil auf und entschied zugunsten der
Beklagten. In der Revision bestätigte der Bundesgerichtshof letztlich die
Ansicht der zweiten Instanz: Der Waschstraßenbetreiber musste hier nicht für
den Schaden aufkommen .

Die Entscheidung: Warum haftet der Betreiber nicht?

1. Werkvertrag – aber keine Garantie für Schadensfreiheit

Der BGH stellte klar, dass ein Vertrag über die Fahrzeugreinigung ein
Werkvertrag im Sinne von §§ 631 ff. BGB ist . Zwar trägt der Unternehmer
im Rahmen seiner werkvertraglichen Schutzpflichten eine gewisse
Verantwortung dafür, dass Beschädigungen am Fahrzeug vermieden werden.
Allerdings bedeutet das nicht, dass der Waschanlagenbetreiber
verschuldensunabhängig alle Schäden ersetzen muss
.

2. Die Rolle der Verkehrssicherungspflicht

Wesentlicher Knackpunkt sind die sogenannten
Verkehrssicherungspflichten. Wer eine Maschine oder Anlage betreibt,
muss sicherstellen, dass ihre Nutzung für andere so gefahrlos wie möglich
ist. Doch diese Pflicht ist nicht grenzenlos. Nach Ansicht des BGH genügen
(i) technische Sorgfalt bei der Wartung und (ii) geeignete Warnhinweise.
Genau hier sah der BGH die Beklagte auf der sicheren Seite: Sie hatte einen
auffälligen Hinweis angebracht, wonach Tankklappen sicher zu verriegeln
seien .

3. Bauartbedingte Schwachstellen: Verantwortung der Fahrzeughalter

Laut Gericht war das eigentliche Problem, dass sich der
Tankdeckel des klägerischen Fahrzeugs gar nicht verriegeln ließ –
eine konstruktionsbedingte Besonderheit des Modells . Da die Beklagte
davon keine gesicherte Kenntnis hatte und auch kein spezieller
„Typenausschluss“ für solche Fahrzeuge in der Waschstraße angebracht war,
traf sie kein Verschulden. Der BGH führte aus, dass der
Fahrzeugbesitzer
selbst prüfen muss, ob sein PKW für die
Waschstraßen-Nutzung geeignet ist.

4. Keine Nachweisbare Fehlfunktion der Waschanlage

Ergänzend konnte der Kläger nicht beweisen, dass tatsächlich eine
Fehlfunktion der Anlage vorlag. Die Anlage soll „regelkonform“
funktioniert haben und war entsprechend gewartet . Fehlt es an einem
technischen Mangel, lässt sich dem Betreiber keine Pflichtverletzung
nachweisen.

Folgen für Autofahrer: Worauf sollten Sie achten?

1. Praxis-Tipp: Informieren Sie sich vor der Nutzung

Bevor Sie Ihr Fahrzeug in eine Waschstraße steuern, lohnt sich ein
kurzer Blick in die Bedienungsanleitung bzw. in das Handbuch Ihres Autos.
Die darin enthaltenen Informationen können Aufschluss darüber geben, ob
bestimmte Bauteile (z. B. Spiegel, Tankklappe) manuell zu sichern sind.
Achten Sie außerdem unbedingt auf die Hinweise, die der Betreiber vor
Ort zur Verfügung stellt. Selbst wenn es „nur“ um einen Tankdeckel geht:
Kann er nicht verriegelt werden, ist das Ihr eigenes Risiko.

2. Keine automatische Haftung

Vielen ist unbekannt, dass Waschstraßenbetreiber nicht als eine Art
„Versicherung“ für alle Schäden fungieren. Entsteht ein Schaden wegen
bauartbedingter Schwächen oder weil ein Kunde die
vorhandenen Warnhinweise übergeht, entfällt oft der
Schadensersatzanspruch. Nur wenn nachweislich eine
Fehlfunktion der Waschstraße (etwa Defekte an der Technik) oder
eine fehlende/ungenügende Beschilderung vorliegt, kann ein Betreiber
haften.

3. Rechte und Risiken

Sollten Ihnen dennoch Schäden entstehen, ist eine Beschreibung und
Dokumentation des Vorfalls (Fotos, Zeugen, sofortige Meldung) für eine
mögliche Auseinandersetzung unerlässlich. Beachten Sie, dass Sie als
Geschädigte bzw. Geschädigter die entscheidenden Tatsachen beweisen
müssen . Insbesondere wenn Sie glauben, dass die Hinweispflichten
unzureichend gewesen sind oder die Anlage nicht ordnungsgemäß lief.

4. Verknüpfung zu anderen Verkehrsrecht-Themen

Auch wenn dieses Urteil Verkehrsrecht nicht direkt Bußgeld,
Fahrverbot oder Unfallflucht betrifft, kann ein
Beschluss Verkehrsgericht in einem anderen Zusammenhang
ähnliche Fragen der Verkehrssicherungspflicht tangieren. Wer z. B. bei
einem Unfallflucht-Vorwurf geltend machen möchte, dass eine
Straßeneinrichtung oder ein Hindernis unzureichend gesichert war,
sollte wissen, wie streng oder großzügig Gerichte in Sicherheitsfragen
entscheiden.

Fazit

Das jüngste Urteil des BGH vom 22. Mai 2025
(VII ZR 157/24) schafft Klarheit darüber, dass
Waschstraßenbetreiber nur in Ausnahmefällen als
uneingeschränkt haftbar zu betrachten sind. Wenn der Kunde den
Betriebshinweisen nicht folgt oder das Fahrzeug von vornherein
für einen maschinellen Waschvorgang ungeeignet ist, geht der Kunde
schnell leer aus. Prüfen Sie daher Ihr Fahrzeug und lesen Sie die
Hinweise vor Ort. So umgehen Sie teure Reparaturen und mögliche
Rechtsstreitigkeiten.

Bei diffizilen Fragen zum Verkehrsrecht – sei es ein
Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot
oder auch eine Anschuldigung der Unfallflucht – sollten Sie
frühzeitig anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

Jetzt beraten lassen

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Anspruch gegen den
Betreiber besteht oder Sie sich gegen eine unberechtigte
Schadensforderung verteidigen müssen, wenden Sie sich an
Rechtsanwalt Marco Lott. Profitieren Sie von
unserer fundierten Erfahrung im Verkehrsrecht:

Wir unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um Bußgeld,
Fahrverbot und Unfallflucht und besprechen mit Ihnen Ihr konkretes
Anliegen individuell.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

1. Ist ein Waschstraßenbetreiber immer für Schäden am Fahrzeug haftbar?
Nein, der Betreiber haftet nur bei Verletzung seiner
Verkehrssicherungspflichten oder wenn eine
Fehlfunktion der Anlage nachgewiesen werden kann.
Es besteht keine automatische Garantie, dass Ihr Fahrzeug unbeschadet
die Waschstraße verlässt .
2. Wie kann ich als Fahrzeughalter ein finanzielles Risiko reduzieren?
Prüfen Sie Ihr Fahrzeug vor dem Waschvorgang. Achten Sie darauf,
ob alle Bauteile (z. B. Spiegel, Tankklappen) ordnungsgemäß
geschlossen oder verriegelt sind. Bei Unklarheiten fragen Sie beim
Anlagenbetreiber nach.
3. Was kann ich tun, wenn mein Auto dennoch in der Waschstraße beschädigt wird?
Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Zeugen), informieren Sie
unverzüglich den Betreiber und prüfen Sie gegebenenfalls die
Reparaturkosten. Wenn Zweifel bestehen, ob ein
Haftungsanspruch gegenüber dem Betreiber besteht, ist eine
anwaltliche Beratung zu empfehlen.
4. Gilt dieses Urteil auch für andere Verkehrsrechtsfälle, etwa Unfallflucht?
Die Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht können auch in anderen
Verfahren (z. B. Unfallflucht, Bußgelder) berührt werden,
jedoch befasst sich das BGH-Urteil vorrangig mit
dem Thema Waschstraßen-Haftung. Bei anderen Sachverhalten sind
meist noch weitere Punkte zu prüfen.
5. Wo finde ich weitere Informationen zu aktuellen Verkehrsentscheidungen?
Sie können sich insbesondere auf unserer Kanzleiwebseite
(rechtsanwalt-lott.de
) umsehen. Dort informieren wir regelmäßig über wichtige
Neuerungen im Verkehrsrecht. Darüber hinaus finden sich auch Beiträge
zu anderen Themen wie Cannabis und Verkehrsrecht im Magazin
unserer Website, z. B. hier .


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