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Kündigungsschutz für Schwangere 2025: BAG-Urteil 2 AZR 156/24 | Rechtsanwaltskanzlei Marco Lott – Rastatt






Kündigungsschutz für Schwangere 2025: BAG-Urteil 2 AZR 156/24 | Rechtsanwaltskanzlei Marco Lott – Rastatt



BAG-Urteil vom 3. April 2025 (2 AZR 156/24): Kündigungsschutz für Schwangere gestärkt – Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber jetzt wissen müssen



Von Marco Lott, Rechtsanwalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAG-Urteil 2 AZR 156/24 vom 3. April 2025 revolutioniert den Kündigungsschutz für Schwangere in Karlsruhe, Rastatt und bundesweit.
  • Entscheidend für die nachträgliche Klagezulassung ist die ärztliche Feststellung der Schwangerschaft – nicht der Selbsttest.
  • Arbeitnehmerinnen haben nach ärztlicher Bestätigung zwei Wochen Zeit für die nachträgliche Klagezulassung.
  • Arbeitgeber müssen mit erhöhtem Risiko rechnen, wenn sie Frauen im gebärfähigen Alter kündigen.
  • In unserer Kanzlei in Karlsruhe beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.

Hintergrund: Warum ist das Urteil für Schwangere so wichtig?

Viele Frauen in Karlsruhe und Umgebung erfahren erst nach einer Kündigung von ihrer Schwangerschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit dem Urteil 2 AZR 156/24 klargestellt: Entscheidend ist nicht der positive Schwangerschaftstest, sondern die ärztliche Bestätigung. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die nachträgliche Kündigungsschutzklage.

Fiktives Fallbeispiel:

Eine Angestellte aus Rastatt erhielt am 14. März 2025 die Kündigung. Zwei Wochen später zeigte ein Schwangerschaftstest ein positives Ergebnis. Einen Arzttermin bekam sie erst nach mehreren Wochen. Die Kündigungsschutzklage reichte sie nach Ablauf der regulären Dreiwochenfrist ein – und bekommt Recht: Die ärztliche Feststellung der Schwangerschaft war entscheidend für die Fristberechnung.

FAQ: Häufige Fragen zum Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Wann ist eine Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam?

Eine Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war und der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird. Dies gilt auch, wenn die Schwangerschaft erst nach der Kündigung festgestellt wird.

Was tun, wenn die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen ist?

Wenn Sie erst nach Ablauf der Frist von der Schwangerschaft erfahren, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach ärztlicher Feststellung eine nachträgliche Klagezulassung beantragen. Unser Arbeitsrechtsteam in Rastatt unterstützt Sie dabei.

Gilt der Kündigungsschutz auch, wenn ich erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahre?

Ja, solange die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bestand und Sie die Fristen einhalten. Das BAG-Urteil 2 AZR 156/24 hat dies nochmals bekräftigt.

Kann mein Arbeitgeber in Karlsruhe oder Rastatt trotz Schwangerschaft kündigen?

In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung genehmigen, etwa bei Betriebsschließungen. Diese Fälle sind jedoch selten und bedürfen einer intensiven rechtlichen Prüfung.

Praxistipps für Arbeitnehmerinnen in Karlsruhe und Rastatt

  • Nach Erhalt einer Kündigung sofort prüfen, ob eine Schwangerschaft möglich ist
  • Arzttermin zur Feststellung der Schwangerschaft schnellstmöglich vereinbaren
  • Arbeitgeber umgehend schriftlich informieren (Einschreiben mit Rückschein)
  • Kündigungsschutzklage ggf. auch nach Fristablauf mit Antrag auf nachträgliche Zulassung einreichen
  • Fundierte Erstberatung in unserer Kanzlei in Rastatt vereinbaren

Praxistipps für Arbeitgeber in der Region Karlsruhe

  • Bei Kündigungen von Frauen im gebärfähigen Alter besondere Vorsicht walten lassen
  • Nach Zugang einer Kündigung sollte geprüft werden, ob eine Schwangerschaft vorliegen könnte
  • Rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden
  • Alternative Lösungen wie Aufhebungsverträge prüfen

Über den Autor

Portrait von Marco Lott, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rastatt

Marco Lott

ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Marco Lott in Rastatt. Mit 9 Jahren anwaltlicher Erfahrung hat er zahlreiche Mandanten in Karlsruhe, Rastatt und der gesamten Region erfolgreich vertreten. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kommentiert er regelmäßig aktuelle BAG-Urteile.




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