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Rechtsanwalt Marco Lott erläutert die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Nutzung von ANOM-Daten in Strafverfahren








BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25 – Verwertbarkeit von ANOM-Daten – aktuelle Strafrecht Entscheidung erklärt

BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25: Verwertbarkeit von ANOM-Daten im Strafprozess – Aktuelle Strafrecht Entscheidung

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Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss – 2 BvR 625/25) eine bedeutende Entscheidung zur Verwertung sogenannter ANOM-Daten in Strafverfahren getroffen. Der Beschluss betrifft die Frage, ob im Wege internationaler Rechtshilfe von den USA erlangte Chatnachrichten aus der vom FBI betriebenen Kryptomessenger-App ANOM in deutschen Strafprozessen als Beweis verwertbar sind. Rechtsanwalt Marco Lott erläutert, was diese aktuelle Strafrecht-Entscheidung für Betroffene, Verteidiger und Beschuldigte praktisch bedeutet und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben.


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