Telefon
07222 3859807
E-Mail Kontakt
info@rechtsanwalt-lott.de
Bürozeiten
Mo - Fr : 09:00 - 17:00
Erstgespräch

Tag

Betäubungsmittel
Ein gerichtlicher Hammer neben einem Smartphone mit verschlüsseltem Messenger
BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25 – Verwertbarkeit von ANOM-Daten – aktuelle Strafrecht Entscheidung erklärt BVerfG-Beschluss 2 BvR 625/25: Verwertbarkeit von ANOM-Daten im Strafprozess – Aktuelle Strafrecht Entscheidung Veröffentlicht am 25. Oktober 2025 von Rechtsanwalt Marco Lott Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss – 2 BvR 625/25) eine bedeutende Entscheidung zur Verwertung sogenannter ANOM-Daten in...
Weiterlesen ...
Bestellung von Betäubungsmitteln im Darknet
Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet Betäubungsmittel Strafrecht Autor: Rechtsanwalt Marco Lott aus Rastatt Fachanwalt für Strafrecht | Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht Rechtsanwalt Marco Lott ist seit über 8 Jahren bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel zu einschlägigen Themen...
Weiterlesen ...