Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Zuletzt aktualisiert: 14. März 2026 von Rechtsanwalt Marco Lott Wer mit Betäubungsmitteln Handel treibt, riskiert empfindliche Freiheitsstrafen. Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im...Weiterlesen ...
Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln: Strafrechtliche Risiken 2025 | Fachanwalt klärt auf Darknet Betäubungsmittel Strafrecht Autor: Rechtsanwalt Marco Lott aus Rastatt Fachanwalt für Strafrecht | Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht Rechtsanwalt Marco Lott ist seit über 8 Jahren bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel zu einschlägigen Themen...Weiterlesen ...