ANOM-Daten vor Gericht: Wegweisende Entscheidung des OLG Saarbrücken zum Kryptomessengerdienst ANOM-Daten vor Gericht: Wegweisende Entscheidung des OLG Saarbrücken zum Kryptomessengerdienst Das Saarländische Oberlandesgericht hat am 13. August 2024 einen richtungsweisenden Beschluss (Az. 1 Ws 152/24) zur Verwertbarkeit von Daten aus dem Kryptomessengerdienst ANOM gefällt. Als Fachanwalt für Strafrecht analysiere ich die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung...Weiterlesen ...
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