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Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Was Betroffene jetzt im Ermittlungsverfahren beachten sollten





Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Was Betroffene jetzt im Ermittlungsverfahren beachten sollten











Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Was Betroffene jetzt im Ermittlungsverfahren beachten sollten

Stand: 12.02.2026

Eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts auf Kinderpornografie ist für Betroffene ein massiver Einschnitt. Die Polizei steht plötzlich vor der Tür, durchsucht systematisch Wohnräume, beschlagnahmt digitale Geräte – und oft beginnt damit ein monatelanges Ermittlungsverfahren mit erheblichen rechtlichen, beruflichen und persönlichen Konsequenzen.

Als spezialisierte Strafverteidigerkanzlei in Rastatt begleiten wir Mandantinnen und Mandanten in Baden-Württemberg durch alle Phasen solcher Verfahren. Dieser Leitfaden erklärt detailliert, welche Rechte Sie bei einer Durchsuchung haben, wie ein typisches Ermittlungsverfahren abläuft und warum frühzeitige anwaltliche Vertretung über den Verfahrensausgang entscheiden kann.

Aktuelle Entwicklung: Verstärkte Ermittlungen gegen Kinderpornografie

Die Ermittlungsbehörden gehen mit zunehmender Konsequenz gegen Straftaten im Bereich Kinderpornografie vor. Jüngst wurden koordiniert sechs Wohnungsdurchsuchungen in den Landkreisen Calw, Freudenstadt und dem Enzkreis durchgeführt. Betroffene Orte waren Bad Liebenzell, Simmersfeld, Neubulach, Engelsbrand, Horb am Neckar und Baiersbronn.

Die Tatverdächtigen, im Alter zwischen 17 und 62 Jahren, wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend entlassen – Haftbefehle wurden nicht vollstreckt. Beschlagnahmt wurden zahlreiche digitale Beweismittel: Smartphones, Laptops, Festplatten und weitere Datenträger. Zum Einsatz kamen spezialisierte Ermittler und sogar Datenträgerspürhunde. In einem Fall wurden zusätzlich verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz sichergestellt.

Diese Entwicklung zeigt: Die Strafverfolgungsbehörden setzen erhebliche Ressourcen ein, arbeiten koordiniert und nutzen modernste Technik zur Aufklärung. Ein professionelles, strategisch geführtes Ermittlungsverfahren ist daher unerlässlich.

Rechtliche Einordnung: Kinderpornografie im deutschen Strafrecht

Was ist Kinderpornografie?

Nach § 184b StGB sind kinderpornografische Inhalte Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren. Bereits der Besitz solcher Inhalte ist strafbar – unabhängig davon, ob man sie selbst erstellt, gekauft oder „nur" heruntergeladen hat.

Strafrahmen und Schwere des Vorwurfs

  • Besitz und Erwerb (§ 184b Abs. 4 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung (§ 184b Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Schwere Fälle: Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung oder großen Datenmengen droht Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Wichtig: Die Abgrenzung zwischen „einfachem" Besitz und Verbreitung ist häufig fließend. Schon das Teilen in Chatgruppen oder Cloud-Speichern kann als Verbreitung gewertet werden.

Jugendpornografie und Posing

Neben Kinderpornografie existieren verwandte Tatbestände:

  • Jugendpornografie (§ 184c StGB): Darstellungen von Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
  • Posing-Aufnahmen (§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB): Sexuell aufreizende Körperhaltungen Minderjähriger.

Auch hier drohen empfindliche Strafen, wenn auch oft geringfügig milder als bei Kinderpornografie im engeren Sinne.

Wohnungsdurchsuchung: Ablauf, Rechtsgrundlage und Praxis

Wann darf die Polizei durchsuchen?

Eine Wohnungsdurchsuchung erfordert grundsätzlich einen richterlichen Beschluss (§§ 102 ff. StPO). Nur bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft oder in Ausnahmefällen die Polizei selbst anordnen. Der Beschluss muss den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räume und die gesuchten Gegenstände konkret benennen.

Typischer Ablauf einer Durchsuchung

  • Frühmorgens oder vormittags: Die meisten Durchsuchungen erfolgen zwischen 6 und 10 Uhr, wenn Betroffene zu Hause sind.
  • Vorstellung und Beschlussvorlage: Die Beamten weisen sich aus und händigen den Durchsuchungsbeschluss aus.
  • Systematische Durchsuchung: Alle Räume, Schränke und Schubladen werden kontrolliert; Computer, Smartphones, Tablets, externe Festplatten und USB-Sticks werden beschlagnahmt.
  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen: Fotos und Fingerabdrücke können vor Ort oder auf der Dienststelle genommen werden.
  • Sicherstellungsliste: Am Ende wird dokumentiert, welche Gegenstände mitgenommen wurden.
  • Vernehmungsversuch: Häufig versuchen die Beamten, spontane Aussagen zu erhalten – hier gilt: höflich, aber bestimmt das Schweigerecht nutzen.

Sonderfall: Datenträgerspürhunde

Zunehmend setzen Ermittler speziell ausgebildete Hunde ein, die versteckte elektronische Datenträger aufspüren können, etwa in Wänden, unter Böden oder in Möbeln. Dies unterstreicht die Professionalität und den Ressourceneinsatz moderner Ermittlungen.

Ihre Rechte während der Wohnungsdurchsuchung

1. Durchsuchungsbeschluss prüfen

Verlangen Sie die Vorlage des Beschlusses und prüfen Sie insbesondere:

  • Ist der Tatvorwurf konkret benannt?
  • Stimmen die zu durchsuchenden Räumlichkeiten?
  • Ist der Beschluss unterschrieben und datiert?
  • Gibt es ein Aktenzeichen?

Bei Zweifeln sollten Sie die Umstände dokumentieren und später anwaltlich prüfen lassen.

2. Sofort anwaltlichen Beistand kontaktieren

Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu informieren. Bitten Sie die Beamten um eine kurze Pause, um telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die Polizei muss zwar nicht auf das Eintreffen des Anwalts warten, aber dessen Anwesenheit kann Verfahrensfehler dokumentieren, Überschreitungen des Durchsuchungsrahmens verhindern und Spontanaussagen vermeiden helfen.

3. Umfassendes Schweigerecht

Sie sind zu keinerlei Angaben zur Sache verpflichtet. Das gilt auch für Besitzverhältnisse, Nutzungsgewohnheiten, Passwörter und Inhalte von Ordnern oder Dateien. Eine sinnvolle Standardantwort lautet: „Ich mache von meinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch und werde mich nach Rücksprache mit meinem Anwalt äußern.“

4. Keine freiwillige Herausgabe von Passwörtern

Die Rechtslage zur Herausgabe von Passwörtern ist komplex. Grundsätzlich müssen Sie Passwörter nicht aktiv preisgeben, und eine Durchsuchung legitimiert nicht automatisch zur Entschlüsselung. Ermittler können jedoch versuchen, verschlüsselte Geräte technisch auszuwerten; falsche Angaben zu Passwörtern können problematisch sein.

Klären Sie Fragen zu Passwörtern immer anwaltlich, bevor Sie Zugangsdaten nennen.

5. Dokumentation ist entscheidend

  • Notieren Sie Namen und Dienstnummern der Einsatzkräfte.
  • Halten Sie Beginn und Ende der Maßnahme fest.
  • Fotografieren Sie – wenn möglich – den Durchsuchungsbeschluss.
  • Lassen Sie sich eine detaillierte Sicherstellungsliste aushändigen.
  • Notieren Sie besondere Vorkommnisse, etwa Beschädigungen oder verbalen Druck.

6. Angehörige und Mitbewohner

Anwesende Personen wie Ehepartner, Mitbewohner oder Kinder haben eigene Aussageverweigerungsrechte. Sie dürfen ebenfalls schweigen und müssen nicht zu Ihren Lasten aussagen.

7. Keine nachträglichen Veränderungen

Nach der Durchsuchung sollten Sie weder Daten auf verbliebenen Geräten löschen noch Cloud-Daten manipulieren oder Accounts schließen. Solche Handlungen können als Verdunkelung oder Strafvereitelung gewertet werden und die Situation erheblich verschärfen.

Das Ermittlungsverfahren: Phasen und strategische Weichenstellungen

Phase 1: Sicherung und forensische Auswertung

Nach der Beschlagnahme beginnt die digitale Forensik:

  • Vollständige Datensicherung durch Bit-für-Bit-Kopien aller Datenträger.
  • Wiederherstellung gelöschter Dateien mit spezialisierten Tools.
  • Hash-Wert-Abgleich mit Datenbanken bekannter kinderpornografischer Inhalte.
  • Manuelle Sichtung verdächtiger Ordner und Dateien.
  • Auswertung von Nutzerspuren, etwa Logins, Zugriffszeiten und genutzte Accounts.

Diese Phase dauert oft zwischen drei und zwölf Monaten, in komplexen Fällen auch länger.

Phase 2: Bewertung und Anklageentscheidung

Die Staatsanwaltschaft prüft insbesondere:

  • Anzahl und Art der Dateien, Altersgruppen und Schwere der Darstellungen.
  • Ob lediglich Besitz oder auch Verbreitung vorliegt, etwa durch Weitergabe oder Upload.
  • Ob vorsätzliches Handeln oder lediglich fahrlässiger Besitz angenommen wird.
  • Ob und welche Vorstrafen bestehen.

Mögliche Ausgänge der Ermittlungen sind unter anderem:

  • Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts.
  • Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO, etwa gegen Geldauflage oder Therapie.
  • Strafbefehl bei Geständnis oder klarer Beweislage.
  • Anklage bei bestrittenen Vorwürfen oder schweren Tatvorwürfen.

Phase 3: Hauptverhandlung

Wird Anklage erhoben, folgt eine Hauptverhandlung. Zunächst bereitet die Verteidigung den Prozess durch Akteneinsicht, Zeugenbefragungen und gegebenenfalls Gutachten vor. Nach dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts kommt es zur Beweisaufnahme, zu Plädoyers und schließlich zum Urteil, das von Geldstrafe über Bewährung bis hin zu Freiheitsstrafe reichen kann.

Phase 4: Nebenfolgen

Unabhängig vom eigentlichen Strafmaß drohen erhebliche Nebenfolgen:

  • Berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Zulassung bei reglementierten Berufen.
  • Belastende Einträge im Führungszeugnis mit Auswirkungen auf die berufliche Zukunft.
  • Waffenrechtliche Maßnahmen, insbesondere der Entzug der Waffenbesitzkarte bei Zufallsfunden.
  • Ausländerrechtliche Maßnahmen wie Ausweisung bei nicht-deutschen Beschuldigten.
  • Familienrechtliche Folgen, etwa bei Sorgerechts- und Umgangsfragen.

Typische Verteidigungsfehler – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Spontane Aussage ohne Vorbereitung

Spontane Erklärungen aus dem Impuls heraus („Ich wollte nur erklären, dass ich nichts gemacht habe“) werden häufig gegen Betroffene verwendet. Besser ist es, konsequent zu schweigen, bis Akteneinsicht erfolgt ist und eine Verteidigungsstrategie feststeht.

Fehler 2: Bagatellisierung

Aussagen wie „Es waren doch nur ein paar Bilder“ verkennen die Bedeutung des Inhalts. Auch wenige Dateien können zu empfindlichen Strafen führen, wenn der dargestellte Missbrauch besonders schwer wiegt.

Fehler 3: Vermeintliche Rechtfertigungen

Erklärungen wie „Ich habe nur aus Neugier geklickt“ oder „Ich wollte dokumentieren, wie schlimm das Internet ist“ helfen selten und werden oft als Schutzbehauptungen gewertet.

Fehler 4: Kommunikation über den Fall

Gespräche mit Dritten – ob mit Freunden, Familie oder online – können später als Beweismittel verwendet werden. Vermeiden Sie es daher, Details des Verfahrens außerhalb der Verteidigung zu besprechen.

Fehler 5: Selbstständige „Beweissicherung“

Eigenmächtige „Beweissicherung“ durch das Kopieren von Daten, das Anfertigen von Screenshots oder das Durchforsten von Accounts kann als Manipulation ausgelegt werden. Überlassen Sie die Beweisführung Ihrer Verteidigung.

Warum frühzeitige Strafverteidigung entscheidend ist

1. Verfahrensrechte durchsetzen

Ein Anwalt prüft, ob die Durchsuchung rechtmäßig war, ob der Beschluss korrekt erlassen wurde und ob Grenzen überschritten wurden. Zudem kann er Beweisverwertungsverbote geltend machen, wenn Fehler vorliegen.

2. Strategische Akteneinsicht

Nach Abschluss der Ermittlungen ermöglicht Akteneinsicht eine fundierte Bewertung der Beweislage. Ein erfahrener Verteidiger erkennt Schwachstellen, technische Fehler bei der Forensik, Widersprüche in Gutachten und Alternativen zur Anklage wie Einstellungen oder Auflagen.

3. Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft

Durch gezielte Kommunikation lassen sich häufig Verfahrensweichen stellen, etwa eine Einstellung gegen Auflagen statt einer Anklage, eine mildere Bewertung der Tat oder die Vermeidung von Untersuchungshaft.

4. Nebenfolgen minimieren

Eine vorausschauende Verteidigung berücksichtigt berufsrechtliche Risiken, mögliche Eintragungen im Führungszeugnis und mediale Auswirkungen. Auch der Umgang mit Anfragen von Arbeitgebern oder Medien kann strategisch begleitet werden.

5. Psychologische Unterstützung

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie ist emotional extrem belastend. Ein erfahrener Strafverteidiger bietet nicht nur juristische, sondern auch menschliche Orientierung in einer außergewöhnlich schwierigen Situation.

Besonderheiten: Minderjährige Beschuldigte und Jugendstrafrecht

Bei Tatverdächtigen unter 18 Jahren gilt in der Regel das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, weshalb die Strafen zwar meist milder ausfallen, aber erzieherische Maßnahmen wie Jugendarrest, Auflagen oder Sozialstunden möglich sind.

Erziehungsberechtigte müssen informiert werden, und häufig werden Jugendgerichtshilfe und psychologische Fachstellen eingebunden. Gerade hier ist eine spezialisierte Verteidigung mit Erfahrung im Jugendstrafrecht von besonderer Bedeutung.

Technische und forensische Aspekte

Wie werden digitale Beweise gesichert?

  • Der Einsatz von Write Blockern verhindert Veränderungen auf beschlagnahmten Datenträgern.
  • Forensische Software wie EnCase, FTK oder Autopsy unterstützt die detaillierte Analyse.
  • Auf Cloud-Daten (z.B. Google Drive, iCloud, Dropbox) wird häufig im Rahmen internationaler Rechtshilfe zugegriffen.
  • Messenger-Daten von WhatsApp, Telegram oder Signal sind wegen Verschlüsselung und Datensicherung besonders komplex auszuwerten.

Verteidigungsansätze

  • Mehrnutzer-Konstellationen: Es ist zu klären, ob der Beschuldigte der tatsächliche Nutzer des Geräts oder Accounts war.
  • Malware/Viren: In Einzelfällen können Dateien unbemerkt durch Schadsoftware heruntergeladen worden sein.
  • Zeitstempel: Die zeitliche Einordnung von Dateien und Logins kann entscheidend sein.
  • Hash-Wert-Fehler: Automatisierte Erkennungsverfahren können im Einzelfall fehlerhaft sein und müssen überprüft werden.

Ein technisch versierter Verteidiger kann solche Aspekte gezielt prüfen und in die Verteidigungsstrategie einbeziehen.

Lokaler Bezug: Strafverteidigung in Rastatt und Baden-Württemberg

Als Kanzlei in Rastatt sind wir regional stark verwurzelt und zugleich überregional tätig. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten vor dem Landgericht Karlsruhe, dem Landgericht Baden-Baden sowie den Amtsgerichten der Region.

Auch bundesweit übernehmen wir Verfahren mit ähnlicher Ausrichtung. Bei Durchsuchungen in Karlsruhe, Pforzheim, Calw, dem Enzkreis oder Freudenstadt sind wir in der Regel kurzfristig vor Ort und arbeiten mit einem Netzwerk aus IT-Forensikern, Psychiatern und weiteren Sachverständigen zusammen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was droht bei erstmaligem Besitz kinderpornografischer Inhalte?

Bei Ersttätern ohne erschwerende Umstände (geringe Menge, kein Verbreiten) sind Einstellungen gegen Auflagen oder Geldstrafen möglich. Freiheitsstrafen auf Bewährung kommen insbesondere bei größeren Datenmengen oder besonders schwerem Inhalt in Betracht.

2. Kann ich meine beschlagnahmten Geräte zurückbekommen?

Nach Abschluss der Auswertung und des Verfahrens ist die Herausgabe grundsätzlich möglich, sofern die Geräte nicht eingezogen werden. Eingezogen werden regelmäßig Datenträger, die nachweislich zur Begehung der Tat genutzt wurden.

3. Was passiert, wenn ich minderjährig bin?

Für Minderjährige gilt Jugendstrafrecht mit Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder Jugendstrafe. Die Eltern werden informiert, und häufig werden Jugendgerichtshilfe und psychologische Unterstützung eingebunden.

4. Muss ich zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen, dürfen aber in jedem Fall schweigen. Lassen Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten, ob und in welchem Umfang eine Einlassung sinnvoll ist.

5. Was sind „Zufallsfunde“ und welche Folgen haben sie?

Zufallsfunde sind Beweismittel zu anderen Straftaten, etwa Drogen, Waffen oder Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen der Durchsuchung entdeckt werden. Sie können zusätzliche Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

6. Wie lange dauert ein typisches Ermittlungsverfahren?

Von der Wohnungsdurchsuchung bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft vergehen häufig sechs bis 18 Monate. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann sich das Verfahren auf bis zu zwei Jahre und länger ausdehnen.

7. Kann ich anonym anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen?

Ein erster Kontakt kann anonym oder unter Angabe weniger Daten erfolgen. Für eine vollumfängliche Vertretung ist jedoch ein Mandatsverhältnis mit Identitätsfeststellung zwingend erforderlich.

8. Was kostet eine Strafverteidigung in solchen Fällen?

Die Kosten richten sich nach Aufwand, Verfahrensstadium und Umfang der Verteidigung. Es ist auch von Bedeutung, ob nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird.

Präventionshinweise der Polizei und Hilfsangebote

Für Betroffene und Angehörige

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes bietet umfangreiche Informationen zu Kinderpornografie, rechtlichen Folgen und Anlaufstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs. Diese Angebote dienen der Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen sowie Angehörigen.

Für Personen mit pädophilen Neigungen

Therapeutische Programme wie „Kein Täter werden“ arbeiten vertraulich und präventiv. Wer frühzeitig Hilfe in Anspruch nimmt, kann das Risiko strafbarer Handlungen reduzieren und schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen vermeiden.

Zusammenfassung: Ihre nächsten Schritte

  • Ruhe bewahren – Panik verschlechtert die Situation.
  • Schweigerecht konsequent nutzen – keine spontanen Aussagen.
  • Sofort einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren – auch nachts oder am Wochenende.
  • Durchsuchung sorgfältig dokumentieren – Sicherstellungsliste, Namen, Uhrzeiten.
  • Nichts verändern – keine Daten löschen, keine Accounts schließen.
  • Akteneinsicht abwarten – erst danach strategische Entscheidungen treffen.
  • Nebenfolgen im Blick behalten – insbesondere Beruf, Familie und Aufenthaltsstatus.

Jetzt diskret und entschlossen handeln

Eine Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie ist ein massiver Eingriff in Ihr Leben. Die ersten Stunden und Tage entscheiden oft über den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Warten Sie nicht ab – kontaktieren Sie uns sofort.

Rechtsanwalt Marco Lott – Strafverteidigung in Rastatt

Kapellenstr. 16,
76437
Rastatt

Telefon: 07222 3859807
Fax: 07222 39356
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Wir bieten:

  • Sofortberatung bei Wohnungsdurchsuchungen.
  • Begleitung im gesamten Ermittlungsverfahren.
  • Vertretung vor Gericht.
  • Strategische Verfahrensführung mit Fokus auf das bestmögliche Ergebnis.
  • Diskretion und persönliche Betreuung.

Bitte beachten Sie: Wir bieten keine kostenlose Erstberatung an. Die Kosten für das Erstgespräch und die weitere Vertretung klären wir transparent im ersten Kontakt.

Vereinbaren Sie jetzt einen kurzfristigen Termin – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Schlusswort

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie gehört zu den schwierigsten Konstellationen des Strafrechts. Die gesellschaftliche Ächtung, die rechtlichen Risiken und die persönlichen Belastungen sind enorm. Dennoch gibt es selbst in belastenden Situationen Verteidigungsstrategien, Verfahrensfehler, mildernde Umstände und Möglichkeiten der Schadensbegrenzung.

Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und strategisch statt emotional agieren. Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite – diskret, kompetent und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Marco Lott

Fachanwalt für Strafrecht

Marco Lott ist seit fast 10 Jahren als Strafverteidiger tätig und verfügt über umfassende Erfahrung
in der Verteidigung bei Sexualstraftaten, insbesondere im Bereich Kinderpornografie und digitaler
Ermittlungsverfahren.

Qualifikationen:

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV Süd)
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Beruflicher Werdegang:

  • Studium an der
    Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und
    Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Wissenschaftliche Tätigkeit am Institut für Kriminologie (Prof. Dölling)
  • Referendariat am Landgericht Baden-Baden
  • Stationen: Strafkammer LG Baden-Baden, AG Rastatt, AG Baden-Baden

Schwerpunkte:

  • Strafrecht (insbesondere Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte)
  • Strafprozessrecht und Verteidigung bei Durchsuchungen
  • Verkehrsrecht und Führerscheinsachen

Kontakt:

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