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Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU. Das sollten Sie jetzt wissen!

Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU. Das sollten Sie jetzt wissen!

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird nach gravierenden Vergehen im Straßenverkehr angeordnet, wenn das Risiko für eine erneute Auffälligkeit erwartbar hoch ist. In den meisten Fällen sind hier Alkohol und Drogen mit im Spiel. Aber auch Krankheit und körperliche Beeinträchtigungen können eine regelmäßige Prüfung der Fahreignung begründen.

 

Die meisten Verkehrsteilnehmer verbinden mit einer MPU wohl mit einigem Recht keine besonders rosigen Vorstellungen. Der im Volksmund sogenannte „Idiotentest“ ist für Autofahrerinnen und -fahrer nach einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geradezu ein rotes Tuch, äußerst unangenehm, mit einigen Hürden und Kosten verbunden. Und: Ohne positives Testergebnis bleibt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in weiter Ferne.

 

Insgesamt mehr als 84.000 Bundesbürger wurden im Jahr 2020 zu einer Überprüfung ihrer Fahreignung durch die Behörden bzw. im Zusammenhang einer Gerichtsentscheidung verpflichtet. Wenn auch Sie mit dem Vorwurf eines verkehrswidrigen Verhaltens konfrontiert sein sollten und eine MPU droht, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen. Was es genau mit einer MPU auf sich hat und worauf Sie als Betroffene(r) achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Sind Sie geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen? – Wann müssen Sie zur MPU?

Verkehrsteilnehmer, die vor einer MPU stehen, haben sich bei den Behörden häufig schon im Vorfeld durch ihr Verhalten im Straßenverkehr einen gewissen „Ruf“ erworben. Darunter viele, die bereits mehrfach aufgefallen sind, möglicherweise schon 7 Punkte auf ihrem Konto bei der Erfassungsstelle „gesammelt“ haben und nun mit entsprechenden Konsequenzen „bedacht“ werden. An erster Stelle sind hier Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu nennen, die schon bei erstmaliger Auffälligkeit besonders rigoros geahndet werden.

Was die meisten unter Ihnen wahrscheinlich nicht wissen: Auch Personen, die (noch) keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, können zu einer MPU verpflichtet werden. Spätestens dann, wenn sie sich für die Führerscheinprüfung anmelden, kann ein solcher Eignungstest verlangt werden, sollten sie den Behörden bereits Anlass gegeben haben, an Ihrer Fahreignung zu zweifeln: Auch Radfahrer und Fußgänger sollten sich demnach im Straßenverkehr angemessen verhalten. Sollten Sie mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille beim Radfahren erwischt werden, droht beispielsweise fast unausweichlich ein „Idiotentest“.

Auch bei einem Verkehrsdelikt mit unter 0,5 Prozent Promille Alkohol im Blut gibt es keine generelle Straffreiheit, entgegen einer weitverbreiteten Auffassung. Laut einer relativ aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann schon bei Werten unter 1,6 Promille eine MPU angeordnet werden. Kommt es zu einem selbst verschuldeten Unfall, kann die Kfz-Versicherung zudem Regressforderungen geltend machen.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Je nach Fallgestaltung ist ein Fahrverbot (§ 44 StGB) auf einen Zeitraum von 1 bis 6 Monate begrenzt, in dem der Betroffene am Straßenverkehr nicht teilnehmen darf. Der Führerschein wird in amtliche Verwahrung genommen und nach Ablauf des Verbots wieder ausgehändigt.

 

Die Sperrfrist bei dem Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) dauert hingegen bedeutend länger (6 Monate bis zu 5 Jahre). Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss in der Regel nach Ablauf der Frist neu beantragt werden. Die Bewilligung ist in den meisten Fällen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dementsprechend mit Kosten verbunden. Bei bedeutenden Fremdschäden ist der Entzug der Fahrerlaubnis der Regelfall.

 

Wesentliche Gründe, die für die Behörden eine MPU erforderlich machen:

 

  • Alkohol – bei erstmaliger Auffälligkeit
  • Drogen und Konsum von Medikamenten
  • Verkehrsauffälligkeit ohne Alkohol
  • Wiederholte Auffälligkeit (Drogenkonsum, Alkohol)
  • Körperliche Mängel (Sehvermögen, Schwerhörigkeit, Erkrankungen wie Epilepsie etc.)
  • Psychische Auffälligkeiten (geringe emotionale Stabilität, Aggressionsverhalten etc.)

 

Der Führerscheinentzug ist ein besonders schwerwiegender Eingriff vonseiten der Behörden oder per Gerichtsentscheid: ein Führerschein kann nicht einfach nach Ablauf des verordneten Entzugs wieder abgeholt werden. Zu Erlangung der Fahrerlaubnis muss eine erfolgreich bestandene MPU nachgewiesen werden. Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geht es nun nicht darum, Ihr fahrerisches Können auf die Probe zu stellen – Sie sind hier nicht beim ADAC. Der Test soll vielmehr sicherstellen, dass Sie als Verkehrsteilnehmer künftig weder für sich noch für andere eine Gefahr darstellen.

 

Diese „Hürden“ müssen Sie bei einer MPU nehmen:

 

  • Medizinische Untersuchung: Der Amtsarzt untersucht zunächst, ob körperliche Mängel gegeben sind, die gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen. Dazu gehören unter anderem Hinweise auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder eindeutig zu identifizierende Folgeschädigungen. Im Rahmen einer MPU wird außerdem ein Bluttest vorgenommen sowie Tests zur Überprüfung der Koordinationsfähigkeit.

 

  • Leistungstest: Hier stehen die Sinneswahrnehmung, Reaktionsgeschwindigkeit, das Konzentrationsvermögen und die allgemeine Belastbarkeit im Mittelpunkt der Untersuchung.

 

  • Psychologisches Gespräch: Geprüft wird die Einsichtsfähigkeit der/des Betroffenen und das Vermögen zur Selbstkritik am eigenen Fehlverhalten.

 

Die Kosten für eine MPU müssen die Betroffenen selbst bezahlen: Die Höhe der Gebühr ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach der sogenannten „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“.

 

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht juristisch beraten und Ihre Rechte wahren!

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht in jedem Fall hinzunehmen. Unter bestimmten Umständen kann der Entzug gerichtlich abgewendet werden. Aber Vorsicht: Dies ist nicht möglich, wenn gegen Sie bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde. Hier kann es in der Regel nur noch darum gehen, die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

 

Nach Eingang des entsprechenden Bescheids haben die Betroffenen einen Monat Zeit zu widersprechen. Hier ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine erfolgreiche Anfechtung der Anordnung ist allerdings vom jeweiligen Fall oder der Schwere des zur Last gelegten Vergehens abhängig. Kann die Behörde berechtigte Zweifel an der Verkehrstauglichkeit vorbringen – etwa bei einer Fahrerflucht nach einem Unfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss – kann auch eine Rechtsvertretung lediglich versuchen, ein milderes Strafmaß zu erwirken.

 

Hingegen lässt sich der Entzug oder die Ablehnung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch einen Anwalt anfechten. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene ein Gutachten nicht vorgelegt hat, das hingegen zwingend erfordert wird, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sollte eine MPU nicht bestanden worden sein – das kommt leider häufiger vor –, kann ein Anwalt das dazu vorliegende Gutachten prüfen, um zu beurteilen, ob es fachkundig erstellt wurde. Nicht immer sind die Gründe für eine negative Bewertung stichhaltig und können angefochten werden.

 

Wenden Sie sich an die Kanzlei Marco Lott, wenn Sie eine Beratung oder fachanwaltliche Vertretung in Ihrem individuellen Fall wünschen. Nehmen Sie hier Kontakt auf oder rufen Sie uns einfach an.

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