Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Zuletzt aktualisiert: 14. März 2026 von Rechtsanwalt Marco Lott Wer mit Betäubungsmitteln Handel treibt, riskiert empfindliche Freiheitsstrafen. Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im...Weiterlesen ...