Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Strafe, Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung Zuletzt aktualisiert: 14. März 2026 von Rechtsanwalt Marco Lott Wer mit Betäubungsmitteln Handel treibt, riskiert empfindliche Freiheitsstrafen. Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im...Weiterlesen ...
Cannabis und nicht geringe Menge: OLG Zweibrücken Entscheidung zum KCanG 2025 Erfahren Sie alles zur wegweisenden Entscheidung des OLG Zweibrücken zur nicht geringen Menge bei Cannabis nach dem KCanG. Das Urteil vom 17.04.2025 (Az. 1 ORs 3 SRs 55/24) klärt zentrale Fragen zum THC-Grenzwert und den strafrechtlichen Konsequenzen nach der Cannabis-Teillegalisierung. Diese Analyse ist besonders...Weiterlesen ...