Aktuelle Rechtsprechung zur räuberischen Erpressung
Als Fachanwalt für Strafrecht beschäftige ich mich regelmäßig mit der aktuellen Rechtsprechung zum Thema räuberische Erpressung. In diesem Blogpost möchte ich auf einige wichtige Urteile eingehen, die für die Praxis von großer Relevanz sind.
Abgrenzung zum Raub
Ein zentrales Thema in der Rechtsprechung ist die Abgrenzung zwischen räuberischer Erpressung und Raub. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2024 (Az. 5 StR 19/24) klargestellt, dass für die räuberische Erpressung ein finaler Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der vermögensschädigenden Handlung des Opfers erforderlich ist. Eine konkludente Drohung kann ausreichen, muss aber eindeutig erkennbar sein.
Die Rechtsprechung neigt dazu, Raub und räuberische Erpressung weniger strikt abzugrenzen und sieht den Raub als speziellere Norm an. Ein Hauptargument ist, dass jede mit Gewalt oder Drohung durchgesetzte Wegnahme faktisch eine Nötigung des Opfers darstellt.
Besonders schwere räuberische Erpressung
In einem anderen Fall verurteilte das Landgericht Dresden einen Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, da das Landgericht den finalen Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung nicht ausreichend geprüft hatte.
Qualifikation durch Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs
Die Qualifikation der räuberischen Erpressung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB setzt voraus, dass der Täter oder ein anderer Beteiligter bei der Tat ein „anderes gefährliches Werkzeug“ verwendet. Hierzu zählt beispielsweise ein handelsüblicher Schraubendreher, den der Täter bedrohlich einsetzt.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung nach wie vor eine Herausforderung darstellt und immer wieder zu Diskussionen führt. Insbesondere die Frage des finalen Zusammenhangs zwischen Nötigungsmittel und Vermögensverfügung ist entscheidend für die rechtliche Einordnung.
Als Fachanwalt für Strafrecht ist es meine Aufgabe, diese Rechtsprechung genau zu verfolgen und in der Mandatsbearbeitung zu berücksichtigen. Nur so kann ich meine Mandanten bestmöglich vor Gericht vertreten und ihre Interessen wahren.