Kündigung vor der Elternzeit: Schutz gilt bei jedem Abschnitt | Rechtsanwalt Marco Lott Startseite Arbeitsrecht Kündigung vor der Elternzeit Arbeitsrecht Kündigung vor der Elternzeit: Schutz gilt bei jedem Abschnitt – auch bei nur einem Antrag Elternzeit kann auf mehrere Zeitabschnitte verteilt werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht greift der besondere Kündigungsschutz vor jedem wirksam verlangten Abschnitt –...Weiterlesen ...