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Verkehrsunfälle und Verdienstausfallschäden: Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken






Verkehrsunfälle und Verdienstausfallschäden: Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken


Verkehrsunfälle und Verdienstausfallschäden: Ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken

Ein Überblick zum Verdienstausfallschaden nach einem Verkehrsunfall

Am 17. Januar 2025 hat das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken in einem bemerkenswerten Urteil (3 U 6/24) entschieden, dass ein freiberuflich tätiger Zahnarzt, der bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, keinen vollständigen Verdienstausfallschaden für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 geltend machen kann. Dieses Urteil wirft ein wichtiges Licht auf die rechtlichen Aspekte von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Hintergrund des Falls

Der Kläger, ein Zahnarzt, der im Oktober 2014 bei einem Verkehrsunfall Handgelenksverletzungen erlitt, hatte bereits im September 2020 Schadenersatz vom Landgericht Saarbrücken zugesprochen bekommen. In seiner Berufung forderte er zusätzlich rund 83.000 Euro für weiteren Verdienstausfall und eine Minderung des Praxiswerts. Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab ihm jedoch nur teilweise recht, und zwar hinsichtlich der Verzugszinsen. Ein Anspruch auf zusätzlichen Verdienstausfallschaden wurde abgelehnt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei der Prognose des gewöhnlichen Laufs der Dinge nicht ohne Weiteres angenommen werden könne, ein freiberuflich tätiger Zahnarzt mit fast 75 Jahren wäre ohne den Unfall noch voll erwerbstätig gewesen. Zudem wurde festgestellt, dass Schadensersatz für eine Praxiswertminderung erst verlangt werden kann, wenn sich diese bei Aufgabe oder Veräußerung der Praxis konkret auswirkt.

Rechtliche Implikationen

Dieses Urteil hat wichtige rechtliche Implikationen für Verkehrsunfälle und Verdienstausfallschäden:

  1. Prognose der Erwerbstätigkeit: Bei der Ermittlung des Verdienstausfallschadens muss berücksichtigt werden, ob der Geschädigte ohne den Unfall weiterhin erwerbstätig gewesen wäre. Dies ist besonders bei freiberuflich Tätigen relevant, da es keine festen Altersgrenzen für den Ruhestand gibt.
  2. Schadensminderungspflicht: Geschädigte müssen alles tun, um den Schaden zu minimieren. In diesem Fall wurde nicht ausreichend dargelegt, dass der Praxiswert durch den Unfall gemindert wurde.
  3. Praxiswertminderung: Ein Schadensersatz für eine Minderung des Praxiswerts kann nur geltend gemacht werden, wenn sich diese Minderung bei einer Veräußerung oder Aufgabe der Praxis tatsächlich auswirkt.

Fazit

Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2025 betont die Bedeutung einer realistischen Prognose der Erwerbstätigkeit bei der Ermittlung von Verdienstausfallschäden nach einem Verkehrsunfall. Es zeigt, dass die rechtlichen Anforderungen an den Nachweis eines solchen Schadens streng sind und eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände erfordern.

Zusätzliche Informationen

Verdienstausfall bei Angestellten: Bei Angestellten beginnt der Anspruch auf Verdienstausfall in der Regel erst nach sechs Wochen, da der Arbeitgeber bis dahin den Lohn fortzahlen muss.

Verdienstausfall bei Selbstständigen: Selbstständige müssen einen tatsächlichen Vermögensschaden nachweisen, wie z.B. durch die Kosten für eine Ersatzkraft oder eine Gewinnminderung.


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