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Falsche Angaben zur Laufleistung beim Autokauf


Falsche Angaben zur Laufleistung beim Autokauf: Rechtliche Konsequenzen und aktuelle Urteile

Beim Autokauf sind falsche Angaben zur Laufleistung ein häufiges Problem, das erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besonders bei Gebrauchtwagen ist die Angabe der Kilometerzahl entscheidend für die Kaufentscheidung. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Aktuelle Rechtsprechung zu falschen Angaben

Ein bemerkenswertes Urteil stammt vom Landgericht Karlsruhe, das am 12. Mai 2023 entschied, dass eine Käuferin Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hatte, weil die angegebene Laufleistung von 93.711 km nicht der tatsächlichen entsprach. Das Gericht stellte fest, dass die im Kaufvertrag vereinbarte Laufleistung als Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 BGB gilt. Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass sie keine Kenntnis von der falschen Angabe hatte, was zu einer „Ketten-Rückabwicklung“ führte.

Ein weiteres relevantes Urteil kam vom Landgericht Berlin, das am 27. Oktober 2021 entschied, dass die Angabe der Laufleistung als „Wissensmitteilung“ und nicht als „Beschaffenheitsvereinbarung“ betrachtet wurde, wenn sie mit dem Zusatz „laut Vorbesitzer“ versehen war. In diesem Fall konnte der Käufer Ansprüche aufgrund arglistiger Täuschung geltend machen, da die tatsächliche Laufleistung erheblich höher war als angegeben.

Konsequenzen für Käufer und Verkäufer

Falsche Angaben zur Laufleistung können für Verkäufer gravierende rechtliche Folgen haben. Käufer haben das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass die Angaben nicht stimmen und sie dadurch getäuscht wurden. In diesem Zusammenhang besteht auch das Recht zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, um den Käufer zur Abgabe seiner Willenserklärung zu bewegen.

Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, sobald der Käufer von der Täuschung Kenntnis erlangt hat, und kann innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie die Beweislast tragen, um nachzuweisen, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat. In der Regel müssen Käufer im Falle eines Rücktritts eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen, was die Rückabwicklung komplizierter macht.

Fazit: Schutz beim Autokauf

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es unerlässlich, die Angaben zur Laufleistung sorgfältig zu prüfen. Falsche Informationen können nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sich vor möglichen Betrugsfällen zu schützen.

Weitere Informationen

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