Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen: Wann ist sie möglich?
Beim Autokauf kann es vorkommen, dass der Käufer mit dem Fahrzeug nicht zufrieden ist und den Vertrag rückabwickeln möchte. Aber wann genau ist eine Rückabwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) rechtlich möglich? In diesem Blogartikel erläutert Fachanwalt für Verkehrsrecht Marco Lott, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg, die wichtigsten Voraussetzungen.
Sachmängel als Grund für die Rückabwicklung
Ein Hauptgrund für die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags sind Sachmängel am Fahrzeug gemäß § 434 BGB. Dabei muss es sich um erhebliche Mängel handeln, die den Wert oder die Tauglichkeit des Autos stark beeinträchtigen. Typische Beispiele sind:
- Motorschäden
- Getriebeschäden
- Rost an tragenden Teilen
- Undichte Tanks oder Leitungen
Kleinere Mängel wie Kratzer oder Dellen berechtigen in der Regel nicht zur Rückabwicklung.
Arglistiges Verschweigen von Mängeln
Auch wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt, kann der Käufer den Vertrag nach § 123 BGB anfechten und die Rückabwicklung verlangen. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und den Käufer bewusst getäuscht hat.
Fehlendes Fahrzeug
Wurde dem Käufer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Fahrzeug geliefert, kann er den Vertrag ebenfalls anfechten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits nicht mehr vorhanden war.
Frist zur Rückabwicklung beachten
Wichtig ist, dass der Käufer die Rückabwicklung unverzüglich erklärt, sobald er vom Mangel oder der Täuschung Kenntnis erlangt. Hier gelten je nach Fall unterschiedliche Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 15.04.2023 (Az. VIII ZR 285/21) entschieden, dass auch geringfügige Mängel in bestimmten Fällen zur Rückabwicklung berechtigen können, wenn sie für den Käufer unzumutbar sind.
Anwalt für Rückabwicklung hinzuziehen
Da die Rechtslage komplex ist, empfiehlt es sich, bei einer beabsichtigten Rückabwicklung einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Marco Lott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat sich auf das Kaufrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Käufern. Er kann die Erfolgsaussichten prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.
Fachanwalt Marco Lott
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